Artikel 32 VO (EU) 2010/583

Abschnitt „Risiko- und Ertragsprofil”

(1) Wenn sich das Risiko- und Ertragsprofil des Feeder-OGAW unter welchem wichtigen Aspekt auch immer von dem des Master-OGAW unterscheidet, sind diese Tatsache und der entsprechende Grund im Abschnitt „Risiko- und Ertragsprofil” des Dokuments mit den wesentlichen Informationen für den Anleger zu erläutern.

(2) Ebenso sind im Abschnitt „Risiko- und Ertragsprofil” des Dokuments mit den wesentlichen Informationen für den Anleger jedwedes Liquiditätsrisiko und das Verhältnis zwischen den Erwerbs- und den Rücknahmevereinbarungen für den Master-OGAW und den Feeder-OGAW zu erläutern.

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