Artikel 33 VO (EU) 2010/583
Abschnitt „Kosten”
Der Abschnitt „Kosten” des Dokuments mit wesentlichen Informationen für den Anleger deckt sowohl die Kosten der Anlage in den Feeder-OGAW als auch sämtliche Kosten und Aufwendungen ab, die der Master-OGAW dem Feeder-OGAW unter Umständen berechnet.
Darüber hinaus werden dort die Kosten sowohl des Feeder-OGAW als auch des Master-OGAW im Betrag der laufenden Kosten des Feeder-OGAW zusammengerechnet.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.