Artikel 33 VO (EU) 2010/583

Abschnitt „Kosten”

Der Abschnitt „Kosten” des Dokuments mit wesentlichen Informationen für den Anleger deckt sowohl die Kosten der Anlage in den Feeder-OGAW als auch sämtliche Kosten und Aufwendungen ab, die der Master-OGAW dem Feeder-OGAW unter Umständen berechnet.

Darüber hinaus werden dort die Kosten sowohl des Feeder-OGAW als auch des Master-OGAW im Betrag der laufenden Kosten des Feeder-OGAW zusammengerechnet.

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