ANHANG I VO (EU) 2010/583
ANFORDERUNGEN AN DIE DARSTELLUNG DES SYNTHETISCHEN INDIKATORS
1. Der synthetische Indikator stuft den Fonds auf der Grundlage seiner Aufzeichnungen über die frühere Volatilität in einer Skala von 1 bis 7 ein.
2. Diese Skala wird als eine Folge von Kategorien dargestellt, die in Gesamtzahlen in aufsteigender Reihenfolge von 1 bis 7 von links nach rechts auszuweisen sind und das Risiko- und Ertragsniveau vom niedrigsten zum höchsten Wert repräsentieren.
3. In der Skala sollte klar gestellt werden, dass niedrige Risiken potenziell zu niedrigeren Erträgen und hohe Risiken potenziell zu höheren Erträgen führen.
4. Die Kategorie, in die ein OGAW fällt, ist klar und deutlich anzugeben.
5. Für eine Unterscheidung der Bestandteile der Skala dürfen keine Farben verwendet werden.
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