ANHANG II VO (EU) 2010/583

KOSTENAUFSTELLUNG

Die Kosten sind in einer wie folgt strukturierten Tabelle auszuweisen:

Einmalige Kosten vor und nach der Anlage

Ausgabeauf- und

Rücknahmeabschläge

[] %

[] %

Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage [vor der Anlage] [vor der Auszahlung Ihrer Rendite] abgezogen wird.
Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden.
Laufende Kosten [] %
Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat
An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren [] % pro Jahr einer jeden vom Fonds erwirtschafteten Rendite über dem Referenzwert für diese Gebühren [Bezeichnung des Referenzwerts einfügen]

Für jede dieser Kostenkategorien ist ein Prozentwert anzugeben.

Im Falle einer an die Wertentwicklung des Fonds gebundenen Gebühr ist der während des letzten OGAW-Geschäftsjahres berechnete Betrag als Prozentzahl anzugeben.

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