ANHANG II VO (EU) 2010/583
KOSTENAUFSTELLUNG
Die Kosten sind in einer wie folgt strukturierten Tabelle auszuweisen:
Einmalige Kosten vor und nach der Anlage | |
Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge |
[] % [] % |
Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage [vor der Anlage] [vor der Auszahlung Ihrer Rendite] abgezogen wird. | |
Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden. | |
Laufende Kosten | [] % |
Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat | |
An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren | [] % pro Jahr einer jeden vom Fonds erwirtschafteten Rendite über dem Referenzwert für diese Gebühren [Bezeichnung des Referenzwerts einfügen] |
- —
-
Für jede dieser Kostenkategorien ist ein Prozentwert anzugeben.
- —
Im Falle einer an die Wertentwicklung des Fonds gebundenen Gebühr ist der während des letzten OGAW-Geschäftsjahres berechnete Betrag als Prozentzahl anzugeben.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.