Artikel 14 VO (EU) 2010/583
Querverweise
Der Abschnitt „Kosten” enthält gegebenenfalls einen Querverweis auf Teile des OGAW-Prospekts mit detaillierteren Informationen zu den Kosten, einschließlich Informationen zu den an die Wertentwicklung des Fonds gebundenen Gebühren und ihrer Berechnung.
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