Artikel 1 VO (EU) 2010/605

Gegenstand und Anwendungsbereich

In dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt:

a)
die Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für das Verbringen von Sendungen mit Rohmilch, Milcherzeugnissen, Kolostrum und Erzeugnissen auf Kolostrumbasis in die Union;
b)
die Liste der Drittländer, aus denen das Verbringen solcher Sendungen in die Union zulässig ist.

Diese Verordnung gilt unbeschadet besonderer Bescheinigungsanforderungen, die in anderen Rechtsakten der Europäischen Union oder in Abkommen der Union mit Drittländern festgelegt sind.

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