Artikel 5 VO (EU) 2010/642
(1) Zur Bestimmung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten repräsentativen cif-Einfuhrpreise werden für die in Artikel 1 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung genannten Getreidearten Weichweizen der oberen Qualität und Mais folgende Elemente zugrunde gelegt:
- a)
- die repräsentative Börsennotierung auf dem Markt der Vereinigten Staaten von Amerika;
- b)
- die (positiven oder negativen) Handelsprämien ( „premiums and discounts” ), die am Notierungstag bekanntermaßen mit dieser Notierung auf dem Markt der Vereinigten Staaten von Amerika verbunden sind;
- c)
- die Seefrachtrate und verwandte Kosten zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (Golf von Mexiko oder Duluth) und dem Hafen von Rotterdam für ein Schiff von mindestens 25000 BRT.
(2) Die Kommission stellt an jedem Arbeitstag Folgendes fest:
- a)
- das in Absatz 1 Buchstabe a genannte Element auf der Grundlage der in Anhang III aufgeführten Börsen und Referenzqualitäten;
- b)
- die in Absatz 1 Buchstaben b und c genannten Elemente auf der Grundlage der öffentlich verfügbaren Informationen.
(3) Für die Berechnung des in Absatz 1 Buchstabe b genannten Elements oder der relevanten fob-Notierung wird eine positive Handelsprämie ( „premium” ) von 14 EUR/Tonne für Weichweizen der oberen Qualität zugrunde gelegt.
(4) Die repräsentativen cif-Einfuhrpreise für Weichweizen der oberen Qualität und für anderen als zur Aussaat bestimmten Mais sind die Summe der in Absatz 1 Buchstaben a, b und c aufgeführten Berechnungselemente.
Die repräsentativen cif-Einfuhrpreise für Hartweizen der oberen Qualität, für zur Aussaat bestimmten Hartweizen und für zur Aussaat bestimmten Weichweizen sind die für Weichweizen der oberen Qualität berechneten Preise.
Die repräsentativen cif-Einfuhrpreise für Hartweizen der mittleren Qualität und für Hartweizen der unteren Qualität sind die für Weichweizen der oberen Qualität berechneten Preise, auf die eine negative Handelsprämie ( „discount” ) von 10 EUR/Tonne für Hartweizen der mittleren Qualität und von 30 EUR/Tonne für Hartweizen der unteren Qualität angewendet wird.
Die repräsentativen cif-Einfuhrpreise für anderen als zur Aussaat bestimmten Sorghum, für zur Aussaat bestimmten Sorghum des KN-Codes 10071090, für anderen als zur Aussaat bestimmten Roggen, für zur Aussaat bestimmten Roggen und für zur Aussaat bestimmten Mais des KN-Codes 10051090 sind die für anderen als zur Aussaat bestimmten Mais berechneten Preise.
(5) Die repräsentativen cif-Einfuhrpreise für zur Aussaat bestimmten Weichweizen des KN-Codes 10019091 und für zur Aussaat bestimmten Mais des KN-Codes 10051090 sind die für Weichweizen der oberen Qualität bzw. die für Mais berechneten Preise.
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