Artikel 5 VO (EU) 2010/72

Kriterien für die Qualifikation von Kommissionsinspektoren

Qualifikationsvoraussetzung für die Beteiligung an Kommissionsinspektionen ist, dass die Kommissionsinspektoren über entsprechende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung verfügen und eine entsprechende Schulung erfolgreich abgeschlossen haben.

Die Schulung muss

a)
von Kommissionsdienststellen durchgeführt werden;
b)
als Erst- und Auffrischungsausbildung durchgeführt werden;
c)
ein Leistungsniveau gewährleisten, das für die Prüfung, ob Sicherheitsmaßnahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 durchgeführt werden, angemessen ist.

Die Erstausbildung beinhaltet eine Prüfung.

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