ANHANG I VO (EU) 2010/821

Modul 1:
Unternehmen und die Informationsgesellschaft

1.
THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

a)
Für das Bezugsjahr 2011 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählte Themen bereitzustellen:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen;

Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen;

elektronischer Handel (E-Commerce),

Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business) und organisatorische Aspekte,

Nutzung von IKT durch Unternehmen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government),

Nutzung von IKT und deren Auswirkungen auf die Umwelt (grüne IKT),

Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von E-Commerce- und E-Business-Prozessen.

b)
Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

Nutzung von Computern.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Beschäftigte, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen;

(fakultativ) Nutzung von Open-Source-Software: Betriebssysteme;

(fakultativ) Nutzung von Open-Source-Software: Internet-Browser-Software;

(fakultativ) Nutzung von Open-Source-Software: Bürosoftware;

(fakultativ) Nutzung von Open-Source-Software: Web-Server-Software;

(fakultativ) Nutzung von Open-Source-Software: Anwendungen von Warenwirtschaftssoftware (ERP — Enterprise Resource Planning) oder der Verwaltung von Informationen über Kunden (CRM — Customer Relationship Management) für die Automatisierung von Geschäftsprozessen;

(fakultativ) Nutzung von Open-Source-Software: sonstige Anwendungen;

elektronischer Zugang zu Diensten der Personalverwaltung;

Einsatz von RFID-Technologien.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die RFID-Technologie nutzen:

Nutzung der RFID-Technologie zur Personenidentifizierung und Zugangskontrolle;

Nutzung der RFID-Technologie als Element des Produktions- und Dienstleistungserbringungsverfahrens;

Nutzung der RFID-Technologie zur Produktkennzeichnung im Kundendienst.

Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Zugang zum Internet.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

(fakultativ) Beschäftigte, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen, der mit dem World Wide Web verbunden ist;

Internetanschluss: herkömmliches Modem oder ISDN;

Internetanschluss: DSL;

Internetanschluss: andere ortsfeste Internetverbindung;

Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss;

(fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über ein Mobiltelefongerät mit (mindestens) 3G-Technologie;

(fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über tragbaren Computer (Laptop) mit einem (mindestens) 3G-Modem;

Internetanschluss: sonstige mobile Verbindung;

Internetanschluss: maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten Internetverbindung, in MBit/s; ([0;< 2], [2;< 10], [10;< 30], [30;< 100], [≥ 100]);

Beschäftigte mit Internetzugang über einen tragbaren Computer mit mobilem Breitbandanschluss;

Unternehmen, die ihren Beschäftigten einen Internetzugang über einen tragbaren Computer mit mobilem Breitbandanschluss (mindestens 3G-Technologie) zur Verfügung stellen;

Nutzung einer eigenen Website.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen mit eigener Website:

Bereitstellung folgender Funktionen: Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Erklärung über den Schutz personenbezogener Daten, Datenschutzsiegel oder Sicherheitszertifizierung der Website;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Warenkataloge oder Preislisten;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Möglichkeit für Besucher, Produkte zu gestalten oder an ihre Bedürfnisse anzupassen;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Online-Auftragsverfolgung;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: personalisierte Inhalte für regelmäßige/häufigere Nutzer;

(fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Veröffentlichung von Stellenangeboten oder Einreichung von Online-Bewerbungen.

Nutzung von IKT durch Unternehmen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government)

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Informationen von Websites oder Internetseiten von Behörden;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Formularen von Websites oder Internetseiten von Behörden;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur elektronischen Rücksendung ausgefüllter Formulare an Behörden;

(fakultativ) Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur vollständig elektronischen, d.h. papierfreien Abwicklung von Verfahren;

Einschränkungen der elektronischen Kommunikation mit Behörden: Bedenken bezüglich Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten;

Einschränkungen der elektronischen Kommunikation mit Behörden: elektronische Verfahren zu kompliziert oder zeitraubend;

Einschränkungen der elektronischen Kommunikation mit Behörden: elektronische Verfahren erfordern immer noch einen Briefwechsel oder persönliche Anwesenheit;

Einschränkungen der elektronischen Kommunikation mit Behörden: fehlendes Wissen über die Verfügbarkeit der elektronischen Verfahren;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für das Abrufen von Ausschreibungsunterlagen und Lastenheften im Rahmen eines öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystems,

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen eines nationalen öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystems (eTendering);

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen eines öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystems (eTendering) in einem anderen EU-Mitgliedstaat;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die Übermittlung der Sozialabgaben für die Beschäftigten,

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die Körperschaftssteuererklärung;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die Mehrwertsteuererklärung;

Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für Zoll-/Steuerangaben;

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr im Land der Niederlassung keine Waren oder Dienstleistungen im Rahmen eines öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystems (eTendering) angeboten haben:

(fakultativ) Begründung, warum keine Waren oder Dienstleistungen angeboten wurden: Unternehmen ist nicht im öffentlichen Sektor tätig;

(fakultativ) Begründung, warum keine Waren oder Dienstleistungen angeboten wurden: Bedenken bezüglich Datenvertraulichkeit und Sicherheit;

(fakultativ) Begründung, warum keine Waren oder Dienstleistungen angeboten wurden: geeignete elektronische Auftragsvergabesysteme nicht bekannt;

(fakultativ) Gründe, aus denen keine Waren oder Dienstleistungen angeboten wurden: sonstige Gründe.

Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Nutzung des automatisierten Datenaustauschs (ADE — automated data exchange), der definiert ist als der Austausch von Mitteilungen über beliebige Computernetze in einem vereinbarten Format, das die automatische Verarbeitung ermöglicht, ohne dass die einzelne Mitteilung manuell eingegeben werden muss;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an die Bestandsverwaltung;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an die Buchhaltung;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an das Produktions- oder Dienstleistungsmanagement;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an das Vertriebsmanagement;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) aufgegebene Bestellungen an die Bestandsverwaltung;

automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) aufgegebene Bestellungen an die Buchhaltung;

Empfang elektronischer Rechnungen, die automatisch verarbeitet werden können;

Versendung elektronischer Rechnungen, die automatisch verarbeitet werden können;

Versendung elektronischer Rechnungen, die nicht automatisch verarbeitet werden können.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die automatisierten Datenaustausch (ADE) nutzen:

Nutzung des automatisierten Datenaustauschs für die Versendung oder den Empfang von Produktinformationen;

Nutzung des automatisierten Datenaustauschs für die Versendung oder den Empfang von Frachtpapieren;

Nutzung des automatisierten Datenaustauschs für die Versendung von Zahlungsanweisungen an Finanzinstitute;

Nutzung des automatisierten Datenaustauschs für die Versendung von Daten an Behörden/Empfang von Behördendaten.

E-Commerce

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

Entgegennahme von Bestellungen über Websites im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen über EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Aufgabe von Bestellungen über Computernetze im vorausgegangenen Kalenderjahr.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen über Websites entgegengenommen haben:

Prozentanteil des Gesamtumsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites zurückgeht;

elektronische Verkäufe nach Ursprung: Inland;

elektronische Verkäufe nach Ursprung: andere EU-Länder;

elektronische Verkäufe nach Ursprung: übrige Welt.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen über EDI-Systeme entgegengenommen haben:

Prozentanteil des Gesamtumsatzes im vergangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über EDI-ähnliche Systeme zurückgeht (z. B. EDI-Systeme, XML, EDIFACT);

elektronische Verkäufe nach Ursprung: Inland;

elektronische Verkäufe nach Ursprung: andere EU-Länder;

elektronische Verkäufe nach Ursprung: übrige Welt.

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die über Computernetze Bestellungen aufgegeben haben:

(fakultativ) Käufe im elektronischen Handel, die auf Bestellungen über Computernetze zurückgehen, im vorausgegangenen Kalenderjahr in Prozentklassen ([0;< 1], [1;< 5], [5;< 10], [10;< 25], [25;< 50], [50;< 75], [75; 100]);

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen über Websites im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Versenden von Bestellungen über EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr;

elektronische Kaufvorgänge nach Herkunftsland: Inland;

elektronische Kaufvorgänge nach Herkunftsland: andere EU-Länder;

elektronische Kaufvorgänge nach Herkunftsland: übrige Welt.

Nutzung von IKT und deren Auswirkungen auf die Umwelt (grüne IKT)

Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Maßnahmen zur Verringerung der bei Druck- und Kopieraufträgen anfallenden Papiermengen;

(fakultativ) Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs der IKT-Ausrüstung im Unternehmen;

(fakultativ) Maßnahmen zur Nutzung von Telefon-, Web- oder Videokonferenzen als Ersatz für Dienstreisen;

(fakultativ) Nutzung spezieller IT-Anwendung zur Senkung des Energieverbrauchs von Geschäftsprozessen;

(fakultativ) Nutzung von IT-Anwendungen, um Beschäftigten den Fernzugriff auf das Mail-System, die Dokumente und Anwendungen des Unternehmens zu ermöglichen.

c)
Folgende Variablen zum Unternehmenshintergrund sind aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen:

Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;

durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer);

Gesamtumsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer).

2.
ERFASSUNGSBEREICH

Die Variablen nach Abschnitt 1 Buchstabe b und c dieses Anhangs sind für Unternehmen der folgenden Wirtschaftszweige, Größenklassen und geografischen Erfassungsbereiche zu erheben.
a)
Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:

NACE-KategorieWarenbezeichnung
Abschnitt CVerarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Abschnitt D, EEnergieversorgung; Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Abschnitt FBaugewerbe/Bau
Abschnitt GHandel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Abschnitt HVerkehr und Lagerei
Abschnitt IGastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Abschnitt JInformation und Kommunikation

(fakultativ)

Klassen 64.19, 64.92, 66.12 und 66.19 Gruppen 65.1 und 65.2

Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Abschnitt LGrundstück- und Wohnungswesen
Abteilung 69-74Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Abschnitt NErbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Gruppe 95.1Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

b)
Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.
c)
Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

3.
BEZUGSZEITRÄUME

Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist das Jahr 2010. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum der Monat Januar 2011.

4.
AUFSCHLÜSSELUNG

Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben:
a)
Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen: gemäß folgenden NACE-Rev. 2-Aggregaten:

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

für eventuelle Berechnung nationaler Aggregate

10-18

19-23

24-25

26-33

35-39

41-43

45-47

49-53

55

58-63

(fakultativ) 64.19 + 64.92 + 65.1 + 65.2 + 66.12 + 66.19

68

69-74

77-82

26.1-26.4, 26.8, 46.5, 58.2, 61, 62.01, 62.02, 62.03, 62.09, 63.1, 95.1

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

für eventuelle Berechnung europäischer Aggregate

10-12

13-15

16-18

26

27-28

29-30

31-33

45

46

47

55-56

58-60

61

62-63

(fakultativ) 64.19 + 64.92

(fakultativ) 65.1 + 65.2

(fakultativ) 66.12 + 66.19

77-78 + 80-82

79

95.1

b)
Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufzuschlüsseln:

Größenklasse

    10 oder mehr Beschäftigte

    10 bis 49 Beschäftigte

    50 bis 249 Beschäftigte

    250 oder mehr Beschäftigte

Für die Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten gilt, wenn sie erfasst werden, folgende Aufschlüsselung. (Fakultativ sind die Variablen für die Größenklassen „Weniger als 5 Beschäftigte” und „5 bis 9 Beschäftigte” bereitzustellen.)

Größenklasse

    Weniger als 10 Beschäftigte

    Weniger als 5 Beschäftigte (fakultativ)

    5 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

5.
PERIODIZITÄT

Die Daten sind einmalig für das Jahr 2011 vorzulegen.

6.
FRISTEN

a)
Die aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichnet — sind vor dem 5. Oktober 2011 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte, computerlesbare Übermittlungsformat entspricht den Eurostat-Vorgaben.
b)
Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 31. Mai 2011 an Eurostat zu übermitteln, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema.
c)
Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist bis zum 5. November 2011 an Eurostat zu übermitteln. Der Bericht zur Qualität wird nach dem von Eurostat bereitgestellten Schema abgefasst.

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