ANHANG II VO (EU) 2010/821
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Modul 2:
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Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft
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1.
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THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN
- a)
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Für das Bezugsjahr 2011 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgewählte Themen bereitzustellen:
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Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;
- —
-
Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;
- —
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IKT-Kompetenz und -Kenntnisse;
- —
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Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet;
- —
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Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government);
- —
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Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität).
- b)
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Folgende Variablen sind zu erheben:
Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte
Für alle Haushalte zu erhebende Variablen:- —
Verfügbarkeit eines Computers zu Hause;
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Internet-Zugang zu Hause, unabhängig davon, ob der Zugang tatsächlich genutzt wird (gerätunabhängig),
- —
Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Modem (Wählanschluss über normale Telefonverbindung) oder ISDN;
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Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: DSL (z. B. ADSL, SHDSL, VDSL);
- —
Art der sonstigen Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Festnetz (z. B. Kabel, Glasfaser, Ethernet, PLC);
- —
Art der sonstigen Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Festnetz, drahtlos (z. B. Satellit, öffentliches WiFi, WiMax);
- —
Art der sonstigen Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Mobilverbindung (mindestens 3G, z. B. UMTS);
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(fakultativ) Art der sonstigen Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Mobilverbindung über ein (mindestens) 3G-Telefongerät (z. B. UMTS, mobile WiMax-Verbindung);
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(fakultativ) Art der sonstigen Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Drahtlose Mobilverbindung über ein (mindestens) 3G-Modem (USB-Stick, Laptop-Karte);
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Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: mobile Schmalbandverbindung (z. B. 2G+/GPRS, über Mobiltelefon oder Laptop-Modem).
- —
letzte Nutzung eines Computers, zu Hause, am Arbeitsplatz oder an sonstigem Ort (innerhalb der letzten drei Monate; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; ein Computer wurde noch nie benutzt).
- —
durchschnittliche Häufigkeit der Computernutzung (täglich oder fast täglich; mindestens einmal pro Woche (aber nicht täglich); mindestens einmal pro Monat (aber nicht jede Woche); weniger als einmal pro Monat);
- —
(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: zu Hause;
- —
(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: am Arbeitsplatz (nicht zu Hause);
- —
(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: in einer Bildungseinrichtung;
- —
(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: bei einer anderen Person zu Hause;
- —
(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: anderer Ort (öffentliche Bibliothek, Hotel, Flughafen, Internet-Café usw.).
Nutzung des Internets für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte
Für alle Einzelpersonen zu erhebende Variablen:- —
letzte Nutzung des Internets (in den letzten drei Monaten; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; das Internet wurde noch nie genutzt).
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letzte Internet-Geschäftstransaktion zu Privatzwecken (in den letzten drei Monaten; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; es wurde noch nie über Internet gekauft oder bestellt).
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durchschnittliche Häufigkeit der Internetnutzung in den letzten drei Monaten (täglich oder fast täglich; mindestens einmal pro Woche (aber nicht täglich); mindestens einmal pro Monat (aber nicht jede Woche); weniger als einmal pro Monat);
- —
Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: zu Hause;
- —
Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: am Arbeitsplatz (nicht zu Hause);
- —
Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: in einer Bildungseinrichtung;
- —
Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: bei einer anderen Person zu Hause;
- —
Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: anderer Ort;
- —
(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: öffentliche Bibliothek;
- —
(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Postamt;
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(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: öffentliche Einrichtung, Gemeindeamt oder Behörde;
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(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Gemeinschafts- oder Freiwilligenorganisation;
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(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Internetcafe;
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(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: Hotspot (in Hotels, auf Flughäfen, an öffentlichen Orten usw.);
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(fakultativ) Ort der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: anderer Ort;
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Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an sozialen Netzwerken teilzunehmen (Erstellen eines Benutzerprofils, Absetzen von Mitteilungen oder anderen Beiträgen, z. B. für Facebook, Twitter);
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Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen oder herunterzuladen;
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Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Gesundheitsinformationen zu suchen;
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Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Aus- und Weiterbildungs- oder Schulungsangebote zu suchen;
- —
Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Waren und Dienstleistungen zu finden;
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Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Software (keine Spielsoftware) herunterzuladen;
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Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Mitteilungen über soziale und politische Themen auf Websites zu lesen und abzusetzen (z. B. Blogs, soziale Netzwerke);
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Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an Online-Konsultationen oder Abstimmungen über soziale oder politische Themen teilzunehmen (z. B. Stadtplanung, Unterschreiben von Petitionen);
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Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um einen Online-Kurs (jeglicher Fachrichtung) zu absolvieren;
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Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Wikis zu konsultieren (Wissenserwerb in beliebigem Bereich — z. B über Wikipedia, eine Online-Enzyklopädie);
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Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um eine Stelle zu suchen oder eine Stellenbewerbung einzureichen;
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Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an beruflichen Netzwerken teilzunehmen (Erstellen eines Benutzerprofils, Absetzung von Mitteilungen oder anderen Beiträgen, z.B. für LinkedIn, Xing);
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Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisen und Beherbergung in Anspruch zu nehmen;
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Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen, z. B. über Auktionen (eBay);
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(fakultativ) Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internettelefonie, Internet-Videoanrufe (über Webcam);
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(fakultativ) Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internetbanking.
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Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen oder herunterzuladen, die der/die Betreffende zum regelmäßigen Bezug abonniert hat (einschließlich RSS-Feeds).
- —
Nutzung des Internets für Wetten (z. B. Sportwetten), Glücksspiele oder Lotto in den letzten zwölf Monaten.
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Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Lebensmitteln;
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Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Gebrauchsgütern;
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Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Arzneimitteln;
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Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Filmen oder Musik (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung);
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Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen (darunter elektronischen Büchern) (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung mit elektronischem Unterrichtsmaterial);
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Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von e-Learning-Material (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung zusammen mit Büchern, Zeitschriften oder Zeitungen);
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Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Bekleidung oder Sportartikeln;
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Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Videospielsoftware und Aktualisierungen (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung zusammen mit sonstiger Computer-Software und Aktualisierungen);
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Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von sonstiger Computersoftware und Aktualisierungen (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung zusammen mit Videospielsoftware und Aktualisierungen);
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Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Computerhardware;
- —
Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung elektronischer Geräte (einschl. Kameras);
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Nutzung des Internets zur Bestellung von Telekommunikationsdienstleistungen (z. B. Fernsehen, Breitbandanschlüsse, Festnetz- oder Mobilfunkanschlüsse, Geldeinzahlung für Telefonguthabenkarten usw.);
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Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten für den Kauf von Aktien, Versicherungspolicen oder anderen Finanzdienstleistungen;
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Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Ferienunterkünften (Hotel usw.);
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Nutzung des Internets zur Bestellung anderer Reisedienstleistungen (Fahrkarten, Autovermietung usw.);
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Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen;
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Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung anderer Waren oder Dienstleistungen;
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Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei inländischen Anbietern in den letzten zwölf Monaten;
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Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus anderen EU-Ländern in den letzten zwölf Monaten;
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Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus der übrigen Welt in den letzten zwölf Monaten;
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Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen: Ursprungsland der Verkäufer unbekannt.
IKT-Kompetenz und -Kenntnisse
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die bereits mindestens einmal einen Computer genutzt haben:- —
letzte Schulung von mindestens drei Stunden zu Fragen der Computerbenutzung (in den letzten drei Jahren; vor mehr als drei Jahren; nie besucht),
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Computerkenntnisse, die das Kopieren oder Verschieben von Dateien oder Ordnern ermöglichen;
- —
Computerkenntnisse, die die Nutzung von Kopier- und Einfügewerkzeugen zur Vervielfältigung oder zum Verschieben von Informationen in einem Dokument ermöglichen;
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Computerkenntnisse, die die Nutzung grundlegender arithmetischer Formeln in einer Tabellenkalkulation ermöglichen;
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Computerkenntnisse, die das Komprimieren (oder Extrahieren) von Dateien ermöglichen;
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Computerkenntnisse, die den Anschluss und die Installation neuer Geräte, z. B. Modem, ermöglichen;
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Computerkenntnisse, die das Schreiben eines Programms in einer speziellen Programmiersprache ermöglichen;
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Computerkenntnisse, die das Übertragen von Dateien zwischen dem Computer und anderen Geräten ermöglichen (z. B. von einer Digitalkamera, von und zum Mobiltelefon, MP3-/MP4-Abspielgerät);
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(fakultativ) Computerkenntnisse, die die Änderung oder Überprüfung der Konfigurationsparameter von Softwareanwendungen (mit Ausnahme von Internet-Browsern) ermöglichen;
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Computerkenntnisse, die das Erstellen elektronischer Präsentationen mit Präsentationssoftware (Slides) ermöglicht, die beispielsweise Fotos, Klang- und Videodateien oder Diagramme enthalten,
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Computerkenntnisse, die die Installation eines neuen oder das Ersetzen eines alten Betriebssystems ermöglichen.
- —
Begründung, warum kein Kurs über Computernutzung absolviert wurde: Kein Bedarf, da Computerkenntnisse ausreichen;
- —
Begründung, warum kein Kurs über Computernutzung absolviert wurde: Kein Bedarf, da die/der Betreffende selten einen Computer nutzt;
- —
Begründung, warum kein Kurs über Computernutzung absolviert wurde: Kenntnisse im Selbststudium oder mit Unterstützung anderer Personen erworben.
- —
Begründung, warum kein Kurs über Computernutzung absolviert wurde: Zeitmangel;
- —
Begründung, warum kein Kurs über Computernutzung absolviert wurde: Kursgebühren;
- —
Begründung, warum kein Kurs über Computernutzung absolviert wurde: Fehlen geeigneter Kursinhalte.
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Internet-Kenntnisse: Nutzung einer Suchmaschine bei der Informationsrecherche;
- —
Internet-Kenntnisse: Verschicken von E-Mails mit Dateianhängen;
- —
Internet-Kenntnisse: Absetzen von Mitteilungen in Chat-Räumen, Newsgroups oder Online-Diskussionsforen (z. B. auf Websites für soziale Netzwerke);
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Internet-Kenntnisse: Nutzung des Internets für Telefonanrufe;
- —
Internet-Kenntnisse: Nutzung des Peer-to-Peer-Filesharing für den Austausch von Filmen, Musik usw.;
- —
Internet-Kenntnisse: Einrichten einer Webseite;
- —
Internet-Kenntnisse: Hochladen von Textdateien, Spielen, Bildern, Filmen oder Musikdateien auf Websites (z. B. auf Websites für soziale Netzwerke);
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Internet-Kenntnisse: Ändern der Sicherheitseinstellungen von Internet-Browsern.
- —
Art des Kenntniserwerbs: in einer offiziellen Bildungseinrichtung;
- —
Art des Kenntniserwerbs: Schulung in einem Zentrum für Erwachsenenbildung (aber nicht auf Initiative des Arbeitgebers);
- —
Art des Kenntniserwerbs: berufliche Bildung (auf Veranlassung des Arbeitgebers);
- —
Art des Kenntniserwerbs: Selbststudium aus Büchern, CD-ROMs, Online-Kursen, Wikis, Diskussionsforums usw.;
- —
Art des Kenntniserwerbs: Selbststudium im Sinne von Praxislernen;
- —
Art des Kenntniserwerbs: informelle Unterstützung durch Kollegen, Verwandte oder Freunde;
- —
Art des Kenntniserwerbs: auf sonstige Art.
- —
Selbsteinschätzung: Reichen die gegenwärtigen Computer- oder Internetkenntnisse aus für eine eventuelle Jobsuche bzw. einen Arbeitsplatzwechsel innerhalb eines Jahres? (ja; nein; entfällt).
- —
Selbsteinschätzung: Reichen die gegenwärtigen Computer- oder Internetkenntnisse aus, um mit Verwandten, Freunden und Kollegen übers Internet zu kommunizieren? (ja; nein; entfällt).
- —
Selbsteinschätzung: Reichen die gegenwärtigen Computer- oder Internetkenntnisse aus, um persönliche Daten zu schützen? (ja; nein; entfällt).
- —
Selbsteinschätzung: Reichen die gegenwärtigen Computer- oder Internetkenntnisse aus, um den privaten Computer vor Viren und sonstigen Schadprogrammen zu schützen? (ja; nein; entfällt).
- —
(fakultativ) Computer- und Internetkenntnisse in Primarschulen und Schulen des Sekundarbereichs I erworben,
- —
(fakultativ) Computer- und Internetkenntnisse in Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II erworben (Allgemeinbildende Schulen mit Hochschulreife oder Fachschulen),
- —
(fakultativ) Computer- und Internetkenntnisse im Rahmen einer Hochschulausbildung erworben (z. B. Universitätsausbildung mit einem der folgenden Abschlüsse: Bachelor, Master, Doktortitel).
Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet,
Zu erhebende Variablen für Haushalte, die zu Hause keinen Zugang zum Internet haben:- —
Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Internetzugang andernorts;
- —
Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: kein Bedarf für das Internet (nicht nützlich, nicht interessant usw.);
- —
Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Gerätekosten zu hoch;
- —
Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Zugangskosten zu hoch (Telefon, DSL-Vertrag usw.);
- —
Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: fehlende Kenntnisse;
- —
Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre oder der Sicherheit;
- —
Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: kein Breitbandanschluss in der Region verfügbar;
- —
Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: körperliche Behinderung;
- —
Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: andere als die genannten Gründe.
Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government),
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:- —
Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um Informationen von Behörden-Websites abzurufen;
- —
Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um amtliche Vordrucke von Behörden-Websites herunterzuladen;
- —
Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörde zu übermitteln.
- —
(fakultativ) Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörde zur Steuererklärung zu übermitteln.
- —
Begründung, warum das Internet für die Übermittlung ausgefüllter Vordrucke an eine Behörde nicht genutzt wurde: keine Übermittlung von Vordrucken erforderlich.
- —
Begründung, warum das Internet für die Übermittlung ausgefüllter Vordrucke an eine Behörde nicht genutzt wurde: keine Website mit entsprechendem Dienst verfügbar;
- —
Begründung, warum das Internet für die Übermittlung ausgefüllter Vordrucke an eine Behörde nicht genutzt wurde: technische Probleme mit der Website beim Ausfüllen oder Versenden des Vordrucks;
- —
Begründung, warum das Internet für die Übermittlung ausgefüllter Vordrucke an eine Behörde nicht genutzt wurde: fehlende Kenntnisse oder fehlendes Wissen (z.B. Website konnte nicht benutzt werden oder die Nutzung war zu kompliziert);
- —
Begründung, warum das Internet für die Übermittlung ausgefüllter Vordrucke an eine Behörde nicht genutzt wurde: Bedenken bezüglich Schutz und Sicherheit der persönlichen Daten;
- —
andere als die genannten Gründe.
Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)
Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:- —
Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: Mobiltelefon (oder Smartphone);
- —
Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: Mobiltelefon (oder Smartphone) über GPRS;
- —
Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: Mobiltelefon (oder Smartphone) über UMTS, HSDPA usw. (mindestens 3G);
- —
Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: Mobiltelefon (oder Smartphone) über öffentliches WiFi oder WiMAX;
- —
Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: tragbarer Computer (z. B. Laptop);
- —
Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: tragbarer Computer (z. B. Laptop) über USB-Stick oder Laptop-Karte (mindestens 3G-Breitbandmobilfunk, z. B. UMTS);
- —
Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: tragbarer Computer (z. B. Laptop) über öffentliches WiFi oder WiMAX;
- —
Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz: andere als die genannten Gründe;
- —
keine Nutzung mobiler Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz.
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2.
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ERFASSUNGSBEREICH
- a)
- Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt 1 Buchstabe b aufgeführten, auf Haushalte bezogenen Variablen sind Haushalte mit mindestens einem Angehörigen der Altersgruppe 16 bis 74 Jahre.
- b)
- Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt 1 Buchstabe b aufgeführten, auf Einzelpersonen bezogenen Variablen sind Einzelpersonen von 16 bis 74 Jahren.
- c)
- Der geografische Erfassungsbereich erstreckt sich auf Haushalte bzw. Einzelpersonen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.
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3.
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BEZUGSZEITRAUM
Der Hauptbezugszeitraum für die zu erhebenden Statistiken ist das erste Quartal 2011.- 4.
- AUFSCHLÜSSELUNG
- a)
- Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und die dazugehörigen auf Haushalte bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:
- —
Wohnsitzregion (nach NUTS-1-Regionen);
- —
(fakultativ) Wohnsitzregion nach NUTS 2,
- —
Lage der Region: in unter das Ziel „Konvergenz” fallenden Regionen (einschließlich Phasing-out-Regionen); in unter das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung” fallenden Regionen;
- —
Verstädterungsgrad: in dicht besiedelten Gebieten; in mittelstark besiedelten Gebieten; in dünn besiedelten Gebieten;
- —
Art des Haushalts: Anzahl der Haushaltsangehörigen (gesondert zu erfassen: Anzahl der Kinder unter 16 Jahren);
- —
(fakultativ) monatliches Nettoeinkommen des Haushalts (als Wert oder als mit Einkommensquartilen kompatible Größenklassen zu erheben).
- b)
- Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und die dazugehörigen auf Einzelpersonen bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:
- —
Wohnsitzregion (nach NUTS-1-Regionen);
- —
(fakultativ) Wohnsitzregion nach NUTS 2,
- —
Lage der Region: in unter das Ziel „Konvergenz” fallenden Regionen (einschließlich Phasing-out-Regionen); in unter das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung” fallenden Regionen;
- —
Verstädterungsgrad: in dicht besiedelten Gebieten; in mittelstark besiedelten Gebieten; in dünn besiedelten Gebieten;
- —
Geschlecht: männlich; weiblich;
- —
Geburtsland: im Inland geboren; im Ausland geboren — anderer EU-Mitgliedstaat; im Ausland geboren — Nicht-EU-Staat;
- —
Staatsangehörigkeit: Staatsangehöriger des Wohnsitzstaates; Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaats; Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates;
- —
(fakultativ) gesetzlicher Familienstand: ledig; verheiratet (einschließlich eingetragene Partnerschaft); verwitwet und nicht wieder verheiratet (einschließlich überlebende Lebenspartner einer eingetragenen Partnerschaft); geschieden und nicht wieder verheiratet (einschließlich gerichtlich getrennter und aufgehobener eingetragener Partnerschaften);
- —
(fakultativ) De-facto-Familienstand: Person lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft (nicht verheiratete Partner); Person lebt nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft;
- —
Alter in vollendeten Jahren und Altersgruppen: unter 16 (fakultativ); 16 bis 24; 25 bis 34; 35 bis 44; 45 bis 54; 55 bis 64; 65 bis 74; über 74 (fakultativ);
- —
höchster Bildungsabschluss gemäß der internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 97): niedrig (ISCED 0, 1 oder 2); mittel (ISCED 3 oder 4); hoch (ISCED 5 oder 6); kein formaler Bildungsabschluss (ISCED 0); Primarbereich (ISCED 1); Sekundarstufe I (ISCED 2); Sekundarstufe II (ISCED 3); nichttertiäre Bildung nach dem Sekundarbereich (ISCED 4); tertiäre Bildung, erste Stufe (ISCED 5); tertiäre Bildung, zweite Stufe (ISCED 6);
- —
Erwerbsstatus: Angestellte oder Selbständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige; Arbeitslose; nicht im Erwerbsleben stehende Schüler und Studenten; andere nicht im Erwerbsleben stehende Personen;
- —
Beschäftigung nach der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08): Arbeiter, Angestellte, IKT-Kräfte, Nicht-IKT-Kräfte.
- 5.
- PERIODIZITÄT
- —
Die Daten sind einmalig für das Jahr 2011 vorzulegen.
- 6.
- FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE
- a)
- Die Einzeldatensätze im Sinne von Artikel 6 und Anhang II Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004, die keine direkte Identifizierung der betreffenden statistischen Einheiten ermöglichen und gegebenenfalls als unzuverlässig gekennzeichnet sind, sind vor dem 5. Oktober 2011 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen. Das computerlesbare Übermittlungsformat für die Einzeldatensätze muss dem von Eurostat bereitgestellten Schema entsprechen.
- b)
- Ein ausgewählter Satz aggregierter, als erforderlich für die Validierung und rasche Veröffentlichung geltender Daten — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichnet — ist vor dem 5. Oktober 2011 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte, computerlesbare Übermittlungsformat entspricht den Eurostat-Vorgaben.
- c)
- Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 31. Mai 2011 an Eurostat zu übermitteln, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema.
- d)
- Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wird einen Monat nach der Übermittlung des letzten Datensatzes, bis zum 5. November 2011 an Eurostat übermittelt. Der Bericht zur Qualität wird nach dem von Eurostat bereitgestellten Schema abgefasst.
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