Artikel 1 VO (EU) 2010/823

Die Datenerhebung über die Beteiligung und Nichtbeteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen (Erhebung über die Erwachsenenbildung) findet erstmals vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2012 statt. Der Bezugszeitraum, für den die Daten über die Beteiligung an Aktivitäten des lebenslangen Lernens erhoben werden, sind die 12 Monate vor dem Datenerhebungszeitraum.

Die Daten werden alle fünf Jahre erhoben.

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