Artikel 2 VO (EU) 2010/857
Die Sicherheitsleistungen für die mit der Verordnung (EU) Nr. 473/2010 der Kommission eingeführten vorläufigen Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Polyethylenterephthalat mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr gemäß ISO-Norm 1628-5 mit Ursprung in Iran, Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten, das derzeit unter dem KN-Code 39076020 eingereiht wird, werden in Höhe des nach Artikel 1 eingeführten endgültigen Ausgleichszolls endgültig vereinnahmt. Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Ausgleichszölle übersteigen, werden freigegeben.
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