Artikel 3 VO (EU) 2010/912
Gremien
(1) Die Organe der Agentur sind
- a)
- der Verwaltungsrat,
- b)
- der Exekutivdirektor,
- c)
- das Gremium für die Sicherheitsakkreditierung der Europäischen GNSS-Systeme (im Folgenden „Gremium für die Sicherheitsakkreditierung” ).
(2) Die Organe der Agentur nehmen ihre jeweils in Artikel 6, 8 und 11 festgelegten Aufgaben wahr.
(3) Der Verwaltungsrat und der Exekutivdirektor sowie das Gremium für die Sicherheitsakkreditierung und sein Vorsitzender arbeiten zusammen, um die ordnungsgemäße Arbeitsweise der Agentur und die Koordinierung ihrer Organe gemäß den Verfahren zu gewährleisten, die in ihren internen Vorschriften wie der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats, der Geschäftsordnung des Gremiums für die Sicherheitsakkreditierung, der Haushaltsordnung der Agentur, den Durchführungsbestimmungen des Personalstatuts und den Regelungen für den Zugang zu Dokumenten festgelegt sind.
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