Artikel 21 EUTR (VO (EU) 2010/995)
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab 3. März 2013. Artikel 6 Absatz 2, Artikel 7 Absatz 1 sowie Artikel 8 Absätze 7 und 8 gelten jedoch ab dem 2. Dezember 2010.
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