Artikel 1 VO (EU) 2011/102
Die Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 4 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
3. Die bei Attributen oder Assoziationsrollen von Objektarten oder Datentypen verwendeten Enumerationen und Codelisten müssen den Definitionen in Anhang II entsprechen und die darin festgelegten Werte einschließen. Die Enumerations- und Codelistenwerte sind sprachneutrale mnemotechnische Codes für Computer.
- b)
- Absatz 4 wird gestrichen.
- 2.
-
Artikel 6 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
- a)
- Codelisten, die von den Mitgliedstaaten nicht erweitert werden dürfen;
- b)
-
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
3. Attribute oder Assoziationsrollen von Objektarten oder Datentypen, deren Typ eine Codeliste im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a ist, können nur Werte aus den für die Codeliste festgelegten Listen annehmen.
Attribute oder Assoziationsrollen von Objektarten oder Datentypen, deren Typ eine Codeliste im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b ist, können nur Werte annehmen, die dem Register, in dem die Codeliste geführt wird, entsprechen.
- 3.
- Anhang I wird entsprechend Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
- 4.
- Anhang II wird entsprechend Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
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