Artikel 1 VO (EU) 2011/1023

Gegenstand

1. Es wird eine Ausschreibung zur Festsetzung der Höhe der in Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 vorgesehenen Beihilfe für die private Lagerhaltung von nativem Olivenöl gemäß der Definition in Anhang XVI Nummer 1 Buchstabe b der genannten Verordnung eröffnet.

2. Die Gesamtmenge, für die eine Beihilfe für die private Lagerhaltung gewährt werden kann, beträgt 100000 Tonnen.

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