ANHANG II VO (EU) 2011/1051

Aggregierte Tabellen für die Übermittlung von Daten, die in Anhang I und Anhang II Abschnitte 1 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 aufgeführt sind

Dateistruktur und Kodifizierung

Die Mitgliedstaaten übermitteln die gemäß dieser Verordnung erforderlichen Daten nach einem von der Kommission (Eurostat) vorgegebenen Standardaustauschformat. Die Daten werden über das zentrale Eingangsportal an Eurostat übermittelt oder in einer Form, die es der Kommission (Eurostat) erlaubt, sie elektronisch abzurufen. Wenn auf „Identifikatoren” Bezug genommen wird, so werden damit die von der Kommission (Eurostat) angegebenen Identifikatoren bezeichnet. Die Kommission (Eurostat) stellt eine detaillierte Dokumentation über diese Identifikatoren zur Verfügung und leistet weitere Hilfestellung bei Fragen zum Standardaustauschformat. Daten, die den Bestimmungen für das von der Kommission (Eurostat) festgelegte Standardaustauschformat nicht entsprechen, gelten als nicht vorgelegt. Jeder Datensatz enthält die in diesem Anhang aufgeführten Felder.

Kopfzeile

Zweck der Kopfzeile ist die Identifizierung der übermittelten Datenreihen; die Kopfzeile besteht aus drei Feldern:

Bezugszeitraum, besteht aus sieben Zeichen, wobei die ersten vier das Jahr angeben, die letzten drei den Zeitraum innerhalb des Jahres. Beispiele: 2012A00 (jährliche Daten für 2012) oder 2012M01 (monatliche Daten für Januar 2012);

Ländercode, besteht aus zwei Zeichen und enthält den den zweistelligen Ländercode des Mitgliedstaats, der die Daten übermittelt. Beispiele: BE (Belgien), BG (Bulgarien);

Gegenstand, besteht aus einem der folgenden Identifikatoren des Datensatzes:

— TOUR_CAP_A

Inlandstourismus — Kapazität der Beherbergungsbetriebe;

in Anhang I Abschnitt 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 aufgeführte Daten.

— TOUR_OCC_A

Inlandstourismus — jährliche Belegungsdaten (einschließlich Schätzungen für Betriebe, die unter den Schwellenwerten liegen);

in Anhang I Abschnitt 2A der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 aufgeführte Daten.

— TOUR_NIGHTS_M

Inlandstourismus — monatliche Übernachtungsdaten;

in Anhang I Abschnitt 2B der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 aufgeführte Daten.

— TOUR_ARRNOCC_M

Inlandstourismus — monatliche Daten über Ankünfte und Nettobelegungsraten der Betten;

in Anhang I Abschnitt 2B der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 aufgeführte Daten.

— TOUR_NONRENT_A

Inlandstourismus — jährliche Daten über Übernachtungen in nicht gemieteten Unterkünften;

in Anhang I Abschnitt 4 der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 aufgeführte Daten.

— TOUR_PARTIC_A

Inlandstourismus — Teilnahme am Tourismus;

in Anhang II Abschnitt 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 aufgeführte Daten.

— TOUR_SDVOUT_Q

Inlandstourismus — Auslandstagesausflüge;

in Anhang II Abschnitt 3A der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 aufgeführte Daten.

— TOUR_SDVDOM_Q

Inlandstourismus — Inlandstagesausflüge;

in Anhang II Abschnitt 3B der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 aufgeführte Daten.

Daten

Diese Einheit umfasst die Werte für die Variablen und Untergliederungen für jeden Datensatz und besteht aus sechs Feldern:

Variable, enthält den Identifikator der Variablen;

Untergliederung; enthält den Identifikator der Untergliederungskategorie oder gegebenenfalls die Kombination der Untergliederungskategorien;

Einheit, enthält den Identifikator der Maßeinheit;

Wert, enthält den hochgerechneten Wert des Merkmals der Grundgesamtheit, das sich auf die angegebene Variable und Untergliederung bezieht;

Flag, enthält Flags für die Zustände „Daten zur Verbreitung freigegeben” , „Daten unzuverlässig und nicht zur Verbreitung bestimmt, jedoch mit anderen Daten in übergeordeneten aggregierten Tabellen kombinierbar” und „Daten unterliegen primärer oder sekundärer Vertraulichkeit” ;

Kommentar, enthält kurze Kommentare oder Metadaten, die sich auf einen bestimmten Wert beziehen (Kommentare oder Fußnoten über Variablen oder Untergliederungen werden unter Bemerkungen erfasst).

Bemerkungen

Diese Einheit enthält für jeden Datensatz alle Erläuterungen, Fußnoten, Metadaten, die eine oder mehrere Variablen oder Untergliederungen betreffen, oder allgemeine Bemerkungen zum gesamten Datensatz und besteht aus drei Feldern:

Variable, enthält den Identifikator für die Variable, auf die sich die Bemerkung bezieht;

Untergliederung, enthält den Identifikator der Untergliederungskategorie oder gegebenenfalls die Kombination der Untergliederungskategorien, auf die sich die Anmerkung bezieht;

Kommentar, enthält die frei formulierte Anmerkung, die zum besseren Verständnis der übermittelten Daten als Anmerkungen zur Methodik oder als zusätzliche Erläuterungen veröffentlicht werden kann.

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