Artikel 34 VO (EU) 2011/1077

Finanzregelung

Der Verwaltungsrat erlässt nach Anhörung der Kommission die für die Agentur geltende Finanzregelung. Diese weicht nicht von der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 ab, es sei denn, dass besondere Merkmale der Arbeitsweise der Agentur es erfordern und nachdem die Kommission dem zugestimmt hat.

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