Artikel 4 VO (EU) 2011/1077

Aufgaben im Zusammenhang mit dem VIS

In Bezug auf das VIS nimmt die Agentur die folgenden Aufgaben wahr:

a)
die Aufgaben, die der Verwaltungsbehörde mit der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 und dem Beschluss 2008/633/JI übertragen wurden, und
b)
Aufgaben im Zusammenhang mit Schulungen zur technischen Nutzung des VIS.

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