Artikel 8 VO (EU) 2011/1077
Verfolgung der Entwicklungen in der Forschung
(1) Die Agentur verfolgt die für das Betriebsmanagement von SIS II, VIS, Eurodac, EES und anderen IT-Großsystemen relevanten Entwicklungen in der Forschung.
(2) Die Agentur unterrichtet das Europäische Parlament, den Rat, die Kommission und — soweit Fragen des Datenschutzes betroffen sind — den Europäischen Datenschutzbeauftragten regelmäßig über Entwicklungen im Sinne des Absatzes 1.
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