Artikel 8 VO (EU) 2011/1077

Verfolgung der Entwicklungen in der Forschung

(1) Die Agentur verfolgt die für das Betriebsmanagement von SIS II, VIS, Eurodac, EES und anderen IT-Großsystemen relevanten Entwicklungen in der Forschung.

(2) Die Agentur unterrichtet das Europäische Parlament, den Rat, die Kommission und — soweit Fragen des Datenschutzes betroffen sind — den Europäischen Datenschutzbeauftragten regelmäßig über Entwicklungen im Sinne des Absatzes 1.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.