ANHANG II VO (EU) 2011/109

VERWALTUNGSUNTERLAGEN FÜR DIE EG-TYPGENEHMIGUNG VON SPRITZSCHUTZSYSTEMEN ALS SELBSTSTÄNDIGE TECHNISCHE EINHEITEN

TEIL 1

MUSTER

Beschreibungsbogen Nr. … für die EG-Typgenehmigung von Spritzschutzsystemen als selbständige technische Einheiten Die nachstehenden Angaben sind zusammen mit dem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Liegen Fotos bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten. Weisen die in diesem Beschreibungsbogen genannten Systeme, Bauteile oder selbständigen technischen Einheiten elektronisch gesteuerte Funktionen auf, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen.

0.
ALLGEMEINES

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):…
0.2. Typ:…
0.5. Name und Anschrift des Herstellers:…
0.7. Bei Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten Lage und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens:…
0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):…
0.9 (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:…

1.
BESCHREIBUNG DER VORRICHTUNG

1.1. Technische Beschreibung der Spritzschutzvorrichtung mit Angabe ihres physikalischen Funktionsprinzips und der Prüfung, der sie zu unterziehen ist. …
1.2. Verwendete Werkstoffe:…
1.3. Eine oder mehrere ausreichend detaillierte Zeichnungen in einem Maßstab, der das Erkennen aller Einzelheiten gestattet. Die Zeichnung muss zeigen, an welcher Stelle das EG-Typgenehmigungszeichen angebracht werden soll.
Datum Unterschrift

TEIL 2

MUSTER

Stempel der Typgenehmigungsbehörde Benachrichtigung über:

die EG-Typgenehmigung(1)

die Erweiterung der EG-Typgenehmigung(1)

die Verweigerung der EG-Typgenehmigung(1)

den Entzug der EG-Typgenehmigung(1)

eines Typs eines Spritzschutzsystems als Bauteil/selbständige technische Einheit
in Bezug auf die Verordnung (EU) Nr. …/… in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. …/…(1)
EG-Typgenehmigungsnummer:
Grund für die Erweiterung:

ABSCHNITT I

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
0.2. Typ:
0.3. Typenkennmerkmale, sofern auf der selbständigen technischen Einheit vorhanden(2):
0.5. Name und Anschrift des Herstellers:
0.7. Lage und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens:
0.8. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
0.9. (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:

ABSCHNITT II

1. Zusätzliche Angaben (erforderlichenfalls):siehe Beiblatt.
2. Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist:
3. Datum des Prüfberichts:
4. Nummer des Prüfberichts:
5. Bemerkungen (gegebenenfalls):siehe Beiblatt.
6. Ort:
7. Datum:
8. Unterschrift:
9. Das Inhaltsverzeichnis der bei der Typgenehmigungsbehörde hinterlegten Beschreibungsunterlagen, die auf Antrag erhältlich sind, liegt bei.

Beiblatt

1.
Zusätzliche Angaben

1.1. Funktionsprinzip der Vorrichtung:Wasserabsorber/Luft-Wasser-Separator(3):

1.2. Merkmale der Spritzschutzvorrichtungen (Kurzbeschreibung, Handelsmarke oder Handelsbezeichnung, Nummer(n)):

5. Bemerkungen (gegebenenfalls):

TEIL 3

1. Das EG-Typgenehmigungszeichen für selbständige technische Einheiten besteht aus:

1.1. dem Kleinbuchstaben „e” in einem Rechteck, gefolgt von der jeweiligen Kennziffer des Mitgliedstaats, der die Typgenehmigung erteilt hat:
1
für Deutschland
2
für Frankreich
3
für Italien
4
für die Niederlande
5
für Schweden
6
für Belgien
7
für Ungarn
8
für die Tschechische Republik
9
für Spanien
11
für das Vereinigte Königreich
12
für Österreich
13
für Luxemburg
17
für Finnland
18
für Dänemark
19
für Rumänien
20
für Polen
21
für Portugal
23
für Griechenland
24
für Irland
25
für Kroatien
26
für Slowenien
27
für die Slowakei
29
für Estland
32
für Lettland
34
für Bulgarien
36
für Litauen
49
für Zypern
50
für Malta

1.2. der „Basis-Typgenehmigungsnummer” aus Abschnitt 4 der Typgenehmigungsnummer in der Nähe des Rechtecks; davor steht die zweistellige laufende Nummer, die diese Verordnung oder die jeweils letzte wesentliche technische Änderung dieser Verordnung bezeichnet. Die laufende Nummer ist derzeit „00” .

2. Das EG-Typgenehmigungszeichen für selbständige technische Einheiten ist so auf der Spritzschutzvorrichtung anzubringen, dass es auch nach dem Anbau am Fahrzeug dauerhaft und deutlich lesbar ist.

3. Ein Beispiel eines EG-Typgenehmigungszeichens für selbständige technische Einheiten ist in der folgenden Abbildung.

Beispiel eines EG-Typgenehmigungszeichens für selbständige technische Einheiten

Erläuterung

Legende:
Das EG-Typgenehmigungszeichen für selbständige technische Einheiten wurde von den Niederlanden unter der Nummer 0046 erteilt. Die ersten beiden Ziffern (00) geben an, dass die selbständige technische Einheit nach der vorliegenden Verordnung genehmigt wurde. Der Buchstabe „A” bedeutet, dass es sich um eine Vorrichtung zur Absorbierung von Wasserenergie handelt.

Fußnote(n):

(1)

Unzutreffendes streichen.

(2)

Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit gemäß diesem Beschreibungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Zeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol „?” darzustellen. (Beispiel:ABC??123??).

(3)

Unzutreffendes streichen.

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