ANHANG II VO (EU) 2011/109
VERWALTUNGSUNTERLAGEN FÜR DIE EG-TYPGENEHMIGUNG VON SPRITZSCHUTZSYSTEMEN ALS SELBSTSTÄNDIGE TECHNISCHE EINHEITEN
TEIL 1
MUSTER
Beschreibungsbogen Nr. … für die EG-Typgenehmigung von Spritzschutzsystemen als selbständige technische Einheiten Die nachstehenden Angaben sind zusammen mit dem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Liegen Fotos bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten. Weisen die in diesem Beschreibungsbogen genannten Systeme, Bauteile oder selbständigen technischen Einheiten elektronisch gesteuerte Funktionen auf, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen.- 0.
- ALLGEMEINES
0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):…
0.2. Typ:…
0.5. Name und Anschrift des Herstellers:…
0.7. Bei Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten Lage und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens:…
0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):…
0.9 (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:…
- 1.
- BESCHREIBUNG DER VORRICHTUNG
1.1. Technische Beschreibung der Spritzschutzvorrichtung mit Angabe ihres physikalischen Funktionsprinzips und der Prüfung, der sie zu unterziehen ist. …
1.2. Verwendete Werkstoffe:…
1.3. Eine oder mehrere ausreichend detaillierte Zeichnungen in einem Maßstab, der das Erkennen aller Einzelheiten gestattet. Die Zeichnung muss zeigen, an welcher Stelle das EG-Typgenehmigungszeichen angebracht werden soll.
Datum UnterschriftTEIL 2
MUSTER
Stempel der Typgenehmigungsbehörde Benachrichtigung über:
| eines Typs eines Spritzschutzsystems als Bauteil/selbständige technische Einheit |
in Bezug auf die Verordnung (EU) Nr. …/… in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. …/…(1) | |
EG-Typgenehmigungsnummer: | |
Grund für die Erweiterung: |
ABSCHNITT I
0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
0.2. Typ:
0.3. Typenkennmerkmale, sofern auf der selbständigen technischen Einheit vorhanden(2):
0.5. Name und Anschrift des Herstellers:
0.7. Lage und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens:
0.8. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
0.9. (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:
ABSCHNITT II
1. Zusätzliche Angaben (erforderlichenfalls):siehe Beiblatt.
2. Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist:
3. Datum des Prüfberichts:
4. Nummer des Prüfberichts:
5. Bemerkungen (gegebenenfalls):siehe Beiblatt.
6. Ort:
7. Datum:
8. Unterschrift:
9. Das Inhaltsverzeichnis der bei der Typgenehmigungsbehörde hinterlegten Beschreibungsunterlagen, die auf Antrag erhältlich sind, liegt bei.
Beiblatt
- 1.
- Zusätzliche Angaben
1.1. Funktionsprinzip der Vorrichtung:Wasserabsorber/Luft-Wasser-Separator(3):
1.2. Merkmale der Spritzschutzvorrichtungen (Kurzbeschreibung, Handelsmarke oder Handelsbezeichnung, Nummer(n)):
5. Bemerkungen (gegebenenfalls):
TEIL 3
1. Das EG-Typgenehmigungszeichen für selbständige technische Einheiten besteht aus:1.1. dem Kleinbuchstaben „e” in einem Rechteck, gefolgt von der jeweiligen Kennziffer des Mitgliedstaats, der die Typgenehmigung erteilt hat:- 1
- für Deutschland
- 2
- für Frankreich
- 3
- für Italien
- 4
- für die Niederlande
- 5
- für Schweden
- 6
- für Belgien
- 7
- für Ungarn
- 8
- für die Tschechische Republik
- 9
- für Spanien
- 11
- für das Vereinigte Königreich
- 12
- für Österreich
- 13
- für Luxemburg
- 17
- für Finnland
- 18
- für Dänemark
- 19
- für Rumänien
- 20
- für Polen
- 21
- für Portugal
- 23
- für Griechenland
- 24
- für Irland
- 25
- für Kroatien
- 26
- für Slowenien
- 27
- für die Slowakei
- 29
- für Estland
- 32
- für Lettland
- 34
- für Bulgarien
- 36
- für Litauen
- 49
- für Zypern
- 50
- für Malta
1.2. der „Basis-Typgenehmigungsnummer” aus Abschnitt 4 der Typgenehmigungsnummer in der Nähe des Rechtecks; davor steht die zweistellige laufende Nummer, die diese Verordnung oder die jeweils letzte wesentliche technische Änderung dieser Verordnung bezeichnet. Die laufende Nummer ist derzeit „00” .
- 1
- für Deutschland
- 2
- für Frankreich
- 3
- für Italien
- 4
- für die Niederlande
- 5
- für Schweden
- 6
- für Belgien
- 7
- für Ungarn
- 8
- für die Tschechische Republik
- 9
- für Spanien
- 11
- für das Vereinigte Königreich
- 12
- für Österreich
- 13
- für Luxemburg
- 17
- für Finnland
- 18
- für Dänemark
- 19
- für Rumänien
- 20
- für Polen
- 21
- für Portugal
- 23
- für Griechenland
- 24
- für Irland
- 25
- für Kroatien
- 26
- für Slowenien
- 27
- für die Slowakei
- 29
- für Estland
- 32
- für Lettland
- 34
- für Bulgarien
- 36
- für Litauen
- 49
- für Zypern
- 50
- für Malta
2. Das EG-Typgenehmigungszeichen für selbständige technische Einheiten ist so auf der Spritzschutzvorrichtung anzubringen, dass es auch nach dem Anbau am Fahrzeug dauerhaft und deutlich lesbar ist.
3. Ein Beispiel eines EG-Typgenehmigungszeichens für selbständige technische Einheiten ist in der folgenden Abbildung.
Beispiel eines EG-Typgenehmigungszeichens für selbständige technische Einheiten
Erläuterung
- Legende:
- Das EG-Typgenehmigungszeichen für selbständige technische Einheiten wurde von den Niederlanden unter der Nummer 0046 erteilt. Die ersten beiden Ziffern (00) geben an, dass die selbständige technische Einheit nach der vorliegenden Verordnung genehmigt wurde. Der Buchstabe „A” bedeutet, dass es sich um eine Vorrichtung zur Absorbierung von Wasserenergie handelt.
Fußnote(n):
- (1)
Unzutreffendes streichen.
- (2)
Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit gemäß diesem Beschreibungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Zeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol „?” darzustellen. (Beispiel:ABC??123??).
- (3)
Unzutreffendes streichen.
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