ANHANG XV LMIV (VO (EU) 2011/1169)

ABFASSUNG UND DARSTELLUNG DER NÄHRWERTDEKLARATION

In der Nährwertdeklaration sind für die Energiewerte (Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal)) und für die Masse (Gramm (g), Milligramm (mg) oder Mikrogramm (μg)) folgende Maßeinheiten zu verwenden und die entsprechenden Angaben müssen in der nachstehenden Reihenfolge erscheinen:
Energie kJ/kcal
Fett g
davon:
gesättigte Fettsäuren
g
einfach ungesättigte Fettsäuren
g
mehrfach ungesättigte Fettsäuren
g
Kohlenhydrate g
davon:
Zucker
g
mehrwertige Alkohole
g
Stärke
g
Ballaststoffe g
Eiweiß g
Salz g
Vitamine und Mineralstoffe in Anhang XIII Teil A Nummer 1 angegebene Maßeinheiten

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