ANHANG XV LMIV (VO (EU) 2011/1169)

ABFASSUNG UND DARSTELLUNG DER NÄHRWERTDEKLARATION

In der Nährwertdeklaration sind für die Energiewerte (Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal)) und für die Masse (Gramm (g), Milligramm (mg) oder Mikrogramm (μg)) folgende Maßeinheiten zu verwenden und die entsprechenden Angaben müssen in der nachstehenden Reihenfolge erscheinen:
EnergiekJ/kcal
Fettg
davon:
gesättigte Fettsäuren
g
einfach ungesättigte Fettsäuren
g
mehrfach ungesättigte Fettsäuren
g
Kohlenhydrateg
davon:
Zucker
g
mehrwertige Alkohole
g
Stärke
g
Ballaststoffeg
Eiweißg
Salzg
Vitamine und Mineralstoffein Anhang XIII Teil A Nummer 1 angegebene Maßeinheiten

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