Anlage 8 EU-FCL (VO (EU) 2011/1178)
Quer-Anrechnung des IR-Teils einer Befähigungsüberprüfung für die Klassen- oder Musterberechtigung oder praktische EBT-Beurteilung
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A.
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Flugzeuge
Eine Anrechnung wird nur gewährt, wenn der Inhaber IR-Rechte für einmotorige Flugzeuge und/oder mehrmotorige Flugzeuge mit einem Piloten entsprechend verlängert oder erneuert.Wenn eine praktische Prüfung, eine Befähigungsüberprüfung oder eine praktische EBT-Beurteilung einschließlich IR durchgeführt wird, und der Inhaber im Besitz der folgenden gültigen Berechtigung ist: | gilt die Anrechnung für den IR-Teil in einer Befähigungsüberprüfung für: |
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MPA-Musterberechtigung; Musterberechtigung für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten | SE-Klassen-(*) und SE-Musterberechtigung(*) und SP ME-Klassen- oder Musterberechtigung, ausgenommen Musterberechtigungen für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge, nur Anrechnung für Abschnitt 3B der Befähigungsüberprüfung in Anlage 9 Abschnitt B.5(*) |
SP ME-Klassen- oder Musterberechtigung für Flugzeuge, ausgenommen Klassenberechtigungen für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge im Einpilotenbetrieb | SE-Klassen- und SE-Musterberechtigung und SP ME-Klassen- oder Musterberechtigung, ausgenommen Klassenberechtigungen für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge |
SP ME-Klassen- oder Musterberechtigung für Flugzeuge, ausgenommen Klassenberechtigungen für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge, beschränkt auf MP-Betrieb | SE-Klassen-(*) und SE-Musterberechtigung(*) und SP ME-Klassen- oder Musterberechtigung, ausgenommen Klassenberechtigungen für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge(*) |
SP SE-Klassen- oder Musterberechtigung für Flugzeuge | SE-Klassen- und SE-Musterberechtigung |
- B.
- Hubschrauber
Eine Anrechnung wird nur gewährt, wenn der Inhaber IR-Rechte für Hubschrauber mit einem Piloten entsprechend verlängert oder erneuert.Wenn eine praktische Prüfung oder eine Befähigungsüberprüfung einschließlich IR durchgeführt wird, und der Inhaber im Besitz der folgenden gültigen Berechtigung ist: | gilt die Anrechnung für den IR-Teil in einer Befähigungsüberprüfung für: |
Musterberechtigung für Hubschrauber mit mehreren Piloten (MPH) | Hubschrauber mit einem Piloten (SPH) desselben Musters, einschließlich der Rechte für den Betrieb mit einem Piloten(1) |
Musterberechtigung für Hubschrauber mit einem Piloten im Betrieb mit mehreren Piloten | Rechte für den Betrieb mit einem Piloten auf demselben Muster(1) |
Fußnote(n):
- (*)
Sofern der Bewerber innerhalb der letzten 12 Monate in Ausübung von PBN-Rechten mindestens drei IFR-Abflüge und -Landeanflüge, darunter ein RNP APCH, auf einem SP-Flugzeugbaumuster oder einer SP-Flugzeugklasse im SP-Betrieb geflogen hat oder, bei mehrmotorigen Flugzeugen außer technisch komplizierten Hochleistungsflugzeugen, der Bewerber Abschnitt 6 der praktischen Prüfung für SP-Flugzeuge außer technisch komplizierten Hochleistungsflugzeugen, ausschließlich nach Instrumenten im Einpilotenbetrieb geflogen, bestanden hat.
- (1)
Sofern innerhalb der vorangegangenen 12 Monate in Ausübung von PBN-Rechten mindestens drei IFR-Abflüge und -Landeanflüge, darunter ein RNP APCH (der auch ein Landeanflug nach dem Point-in-Space-Verfahren (PinS) sein kann), auf einem SP-Hubschraubermuster im Einpilotenbetrieb durchgeführt wurden.
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