Anlage 8 EU-FCL (VO (EU) 2011/1178)

Quer-Anrechnung des IR-Teils einer Befähigungsüberprüfung für die Klassen- oder Musterberechtigung oder praktische EBT-Beurteilung

A.
Flugzeuge

Eine Anrechnung wird nur gewährt, wenn der Inhaber IR-Rechte für einmotorige Flugzeuge und/oder mehrmotorige Flugzeuge mit einem Piloten entsprechend verlängert oder erneuert.
Wenn eine praktische Prüfung, eine Befähigungsüberprüfung oder eine praktische EBT-Beurteilung einschließlich IR durchgeführt wird, und der Inhaber im Besitz der folgenden gültigen Berechtigung ist:gilt die Anrechnung für den IR-Teil in einer Befähigungsüberprüfung für:
MPA-Musterberechtigung; Musterberechtigung für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten

SE-Klassen-(*) und

SE-Musterberechtigung(*) und

SP ME-Klassen- oder Musterberechtigung, ausgenommen Musterberechtigungen für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge, nur Anrechnung für Abschnitt 3B der Befähigungsüberprüfung in Anlage 9 Abschnitt B.5(*)

SP ME-Klassen- oder Musterberechtigung für Flugzeuge, ausgenommen Klassenberechtigungen für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge im Einpilotenbetrieb

SE-Klassen- und

SE-Musterberechtigung und

SP ME-Klassen- oder Musterberechtigung, ausgenommen Klassenberechtigungen für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge

SP ME-Klassen- oder Musterberechtigung für Flugzeuge, ausgenommen Klassenberechtigungen für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge, beschränkt auf MP-Betrieb

SE-Klassen-(*) und

SE-Musterberechtigung(*) und

SP ME-Klassen- oder Musterberechtigung, ausgenommen Klassenberechtigungen für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge(*)

SP SE-Klassen- oder Musterberechtigung für Flugzeuge

SE-Klassen- und

SE-Musterberechtigung

B.
Hubschrauber

Eine Anrechnung wird nur gewährt, wenn der Inhaber IR-Rechte für Hubschrauber mit einem Piloten entsprechend verlängert oder erneuert.
Wenn eine praktische Prüfung oder eine Befähigungsüberprüfung einschließlich IR durchgeführt wird, und der Inhaber im Besitz der folgenden gültigen Berechtigung ist:gilt die Anrechnung für den IR-Teil in einer Befähigungsüberprüfung für:
Musterberechtigung für Hubschrauber mit mehreren Piloten (MPH)Hubschrauber mit einem Piloten (SPH) desselben Musters, einschließlich der Rechte für den Betrieb mit einem Piloten(1)
Musterberechtigung für Hubschrauber mit einem Piloten im Betrieb mit mehreren PilotenRechte für den Betrieb mit einem Piloten auf demselben Muster(1)

Fußnote(n):

(*)

Sofern der Bewerber innerhalb der letzten 12 Monate in Ausübung von PBN-Rechten mindestens drei IFR-Abflüge und -Landeanflüge, darunter ein RNP APCH, auf einem SP-Flugzeugbaumuster oder einer SP-Flugzeugklasse im SP-Betrieb geflogen hat oder, bei mehrmotorigen Flugzeugen außer technisch komplizierten Hochleistungsflugzeugen, der Bewerber Abschnitt 6 der praktischen Prüfung für SP-Flugzeuge außer technisch komplizierten Hochleistungsflugzeugen, ausschließlich nach Instrumenten im Einpilotenbetrieb geflogen, bestanden hat.

(1)

Sofern innerhalb der vorangegangenen 12 Monate in Ausübung von PBN-Rechten mindestens drei IFR-Abflüge und -Landeanflüge, darunter ein RNP APCH (der auch ein Landeanflug nach dem Point-in-Space-Verfahren (PinS) sein kann), auf einem SP-Hubschraubermuster im Einpilotenbetrieb durchgeführt wurden.

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