Anlage V zum ANHANG VI TEIL-ARA EU-FCL (VO (EU) 2011/1178)
ZEUGNIS FÜR FLUGMEDIZINISCHE ZENTREN (Aero-Medical Centres, AeMC)
ZEUGNIS FÜR FLUGMEDIZINISCHES ZENTRUM
REFERENZ:
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission und der Verordnung (EU) 2015/340(1) und vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen wird hiermit durch die [zuständige Behörde][NAME DER ORGANISATION]
[ANSCHRIFT DER ORGANISATION]
als gemäß Teil-ORA zertifiziertes flugmedizinisches Zentrum mit den Rechten und dem Tätigkeitsbereich wie in den beigefügten Zulassungsbedingungen genannt anerkannt.BEDINGUNGEN:
- 1.
- Dieses Zeugnis ist auf die im Abschnitt „Umfang der Zulassung” im genehmigten Handbuch der Organisation genannten Rechte beschränkt.
- 2.
- Dieses Zeugnis verpflichtet zur Einhaltung der in der Dokumentation der Organisation genannten Verfahren wie in Teil-ORA vorgeschrieben.
- 3.
- Dieses Zeugnis bleibt vorbehaltlich der Einhaltung der Anforderungen von Teil-ORA gültig, solange es nicht zurückgegeben, ersetzt, ausgesetzt oder widerrufen wird.
Datum der Ausstellung: TT/MM/JJJJ Unterschrift: [Zuständige Behörde]
ZEUGNIS FÜR FLUGMEDIZINISCHES ZENTRUM
Anlage(2) zum AeMC-Zeugnis Nr.:RECHTE UND UMFANG
[Name der Organisation] hat das Recht/die Rechte zur Durchführung flugmedizinischer Untersuchungen und Beurteilungen für die Ausstellung von Tauglichkeitszeugnissen und ärztlichen Gutachten gemäß der nachstehenden Tabelle sowie zur Ausstellung dieser Tauglichkeitszeugnisse und ärztlichen Gutachten für:| Erstausstellung/Verlängerung/Erneuerung | Datum der Ausstellung | |
|---|---|---|
| Klasse 1 | ||
| Klasse 2/LAPL/Flugbegleiter | ||
| Klasse 3(3) |
| Datum: TT/MM/JJJJ | Unterschrift: [Zuständige Behörde] |
Fußnote(n):
- (1)
Der Verweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 oder die Verordnung (EU) 2015/340 muss entsprechend dem Geltungsbereich des Zeugnisses geändert werden.
- (2)
Diese Anlage kann als Teil des AeMC-Zeugnisses oder als gesondertes Dokument ausgestellt werden.
- (3)
Klasse 3 muss nur bei AeMC hinzugefügt werden, die flugmedizinische Untersuchungen der Klasse 3 durchführen dürfen.
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