Anlage V zum ANHANG VI TEIL-ARA EU-FCL (VO (EU) 2011/1178)

ZEUGNIS FÜR FLUGMEDIZINISCHE ZENTREN (Aero-Medical Centres, AeMC)

ZEUGNIS FÜR FLUGMEDIZINISCHES ZENTRUM

REFERENZ:

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission und der Verordnung (EU) 2015/340(1) und vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen wird hiermit durch die [zuständige Behörde]

[NAME DER ORGANISATION]

[ANSCHRIFT DER ORGANISATION]

als gemäß Teil-ORA zertifiziertes flugmedizinisches Zentrum mit den Rechten und dem Tätigkeitsbereich wie in den beigefügten Zulassungsbedingungen genannt anerkannt.

BEDINGUNGEN:

1.
Dieses Zeugnis ist auf die im Abschnitt „Umfang der Zulassung” im genehmigten Handbuch der Organisation genannten Rechte beschränkt.
2.
Dieses Zeugnis verpflichtet zur Einhaltung der in der Dokumentation der Organisation genannten Verfahren wie in Teil-ORA vorgeschrieben.
3.
Dieses Zeugnis bleibt vorbehaltlich der Einhaltung der Anforderungen von Teil-ORA gültig, solange es nicht zurückgegeben, ersetzt, ausgesetzt oder widerrufen wird.

Datum der Ausstellung: TT/MM/JJJJUnterschrift: [Zuständige Behörde]

EASA-Formblatt 146 Ausgabe 2

ZEUGNIS FÜR FLUGMEDIZINISCHES ZENTRUM

Anlage(2) zum AeMC-Zeugnis Nr.:

RECHTE UND UMFANG

[Name der Organisation] hat das Recht/die Rechte zur Durchführung flugmedizinischer Untersuchungen und Beurteilungen für die Ausstellung von Tauglichkeitszeugnissen und ärztlichen Gutachten gemäß der nachstehenden Tabelle sowie zur Ausstellung dieser Tauglichkeitszeugnisse und ärztlichen Gutachten für:
Erstausstellung/Verlängerung/ErneuerungDatum der Ausstellung
Klasse 1
Klasse 2/LAPL/Flugbegleiter
Klasse 3(3)
Datum: TT/MM/JJJJUnterschrift: [Zuständige Behörde]

Fußnote(n):

(1)

Der Verweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 oder die Verordnung (EU) 2015/340 muss entsprechend dem Geltungsbereich des Zeugnisses geändert werden.

(2)

Diese Anlage kann als Teil des AeMC-Zeugnisses oder als gesondertes Dokument ausgestellt werden.

(3)

Klasse 3 muss nur bei AeMC hinzugefügt werden, die flugmedizinische Untersuchungen der Klasse 3 durchführen dürfen.

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