ANHANG IV VO (EU) 2011/1206

Anforderungen gemäß Artikel 5

1.
Die in Artikel 4 Absätze 3 und 4, Absatz 5 Buchstabe b und Absatz 6 festgelegten Leistungsanforderungen.
2.
Die in Artikel 9 Absätze 1 bis 4 festgelegten zusätzlichen Anforderungen.

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