ANHANG I VO (EU) 2011/1207
Leistungsanforderungen gemäß Artikel 4 Absatz 3
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1.
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Anforderungen an die Überwachungsdaten
- 1.1.
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Alle Überwachungsketten, auf die in Artikel 4 Absatz 3 Bezug genommen wird, müssen mindestens folgende Überwachungsdaten bereitstellen:
- a)
- 2D-Positionsdaten (horizontale Position des Luftfahrzeugs);
- b)
-
Status der Überwachungsdaten:
- —
-
kooperativ/nicht kooperativ/kombiniert;
- —
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längerfristig extrapoliert (coasted) oder nicht;
- —
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Geltungszeitpunkt der 2D-Positionsdaten.
- 1.2.
-
Zusätzlich müssen alle kooperativen Überwachungsketten, auf die in Artikel 4 Absatz 3 Bezug genommen wird, mindestens folgende Überwachungsdaten bereitstellen:
- a)
- Daten zur vertikalen Position (nach Druckhöhenangaben vom Luftfahrzeug);
- b)
- operationelle Identifikationsdaten (vom Luftfahrzeug übermittelte Identitätsangaben wie Luftfahrzeugkennung und/oder Mode-A-Code);
- c)
-
zusätzliche Indikatoren:
- —
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Notfallindikatoren (d. h. unrechtmäßige Eingriffe, Funkausfall und allgemeiner Notfall),
- —
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Special Position Indicator (SPI);
- d)
- Status der Überwachungsdaten (Geltungszeitpunkt der Daten zur vertikalen Position).
-
2.
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Leistungsanforderungen an Überwachungsdaten
- 2.1.
- Die Flugsicherungsorganisationen definieren Leistungsanforderungen für die Genauigkeit, Verfügbarkeit, Integrität, Kontinuität und Zeitnähe der Überwachungsdaten, die von den in Artikel 4 Absatz 3 genannten Systemen geliefert und verwendet werden, um das Funktionieren der eingesetzten Überwachungsanwendungen zu ermöglichen.
- 2.2.
- Die Bewertung der Genauigkeit der horizontalen Position, die von den in Artikel 4 Absatz 3 genannten Systemen bereitgestellt wird, umfasst mindestens die Bewertung von Fehlern bei der horizontalen Position.
- 2.3.
- Die Flugsicherungsorganisationen prüfen die Erfüllung der Leistungsanforderungen, die gemäß Nummern 2.1 und 2.2 festgelegt wurden.
- 2.4.
- Die Prüfung der Einhaltung der Leistungsanforderungen erfolgt auf der Grundlage der Überwachungsdaten, die den Nutzern an der Ausgabe der Überwachungskette zur Verfügung gestellt werden.
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