ANHANG V VO (EU) 2011/1233

ANGABEN IN MITTEILUNGEN

Die in Abschnitt I aufgeführten Angaben sind für alle Mitteilungen im Rahmen dieses Übereinkommens (und seiner Anhänge) obligatorisch. Die in Abschnitt II aufgeführten Angaben sind nach Maßgabe des besonderen Typs der Mitteilung zusätzlich zu machen.

I.
ANGABEN IN ALLEN MITTEILUNGEN

a)
Basisangaben

1.
Land, das die Mitteilung abgibt
2.
Datum der Mitteilung
3.
Bezeichnung der Einrichtung/Behörde/Stelle, die die Mitteilung abgibt
4.
Bezeichnung der Exportkreditstelle(n), die eine öffentliche Exportkreditunterstützung gewährt/gewähren

a)
Exportkreditstelle, die Unterstützung in Form einer Garantie/Versicherung gewährt
b)
Exportkreditstelle, die Unterstützung in Form einer Finanzierung gewährt

5.
Mitteilungsnummer
6.
Kennnummern (intern)
7.
(gegebenenfalls) Nummer der Kreditlinie
8.
Status (z. B. ursprüngliche Mitteilung, Änderung zu früherer Mitteilung, Ersetzung einer früheren Mitteilung)
9.
(gegebenenfalls) Nummer der Änderung
10.
Artikel des Übereinkommens, nach dem (denen) die Mitteilung erfolgt
11.
(gegebenenfalls) Aktenzeichen der Mitteilung, an die angepasst wird
12.
(gegebenenfalls) Beschreibung der Unterstützung, an die angepasst wird
13.
Bestimmungsland

b)
Angaben zum Käufer/Kreditnehmer/Garantiegeber

14.
Name des Käufers
15.
Land des Käufers
16.
Standort des Käufers (falls bekannt)
17.
Status des Käufers
18.
Art des Käufers
19.
Name des Kreditnehmers (falls Kreditnehmer und Käufer nicht identisch)
20.
Land des Kreditnehmers (falls Kreditnehmer und Käufer nicht identisch)
21.
Standort des Kreditnehmers (falls Kreditnehmer und Käufer nicht identisch)
22.
Status des Kreditnehmers (falls Kreditnehmer und Käufer nicht identisch)
23.
Art des Kreditnehmers (falls Kreditnehmer und Käufer nicht identisch)
24.
(gegebenenfalls) Name des Garantiegebers
25.
(gegebenenfalls) Land des Garantiegebers
26.
(gegebenenfalls) Standort des Garantiegebers
27.
(gegebenenfalls) Status des Garantiegebers
28.
(gegebenenfalls) Art des Garantiegebers

c)
Angaben zu den exportierten Waren und/oder Dienstleistungen und zum Projekt

29.
Detaillierte Beschreibung der exportierten Produkte und/oder Dienstleistungen
30.
Detaillierte Beschreibung des Projekts (oder des Sektors), für das bzw. den die Exporte bereitgestellt werden
31.
vorgeschlagener Zweckcode
32.
(wenn bekannt) Standort des Projekts
33.
(gegebenenfalls) Ende der Angebotsfrist
34.
(gegebenenfalls) Ende der Geltungsdauer der Kreditlinie
35.
Wert des unterstützten Auftrags/der unterstützten Aufträge gemäß folgender Skala in Mio. SZR:

Kategorie von bis
I: 0 1
II: 1 2
III: 2 3
IV: 3 5
V: 5 7
VI: 7 10
VII: 10 20
VIII: 20 40
IX: 40 80
X: 80 120
XI: 120 160
XII: 160 200
XIII: 200 240
XIV: 240 280
XV: 280 (*)

36.
Wert des unterstützten Auftrags/der unterstützten Aufträge, tatsächlicher Betrag (in der Vertragswährung)
37.
Vertragswährung

d)
Finanzierungsbedingungen für die öffentliche Exportkreditunterstützung

Bei Geschäften, die mehrere Tranchen mit unterschiedlichen Finanzierungsbedingungen enthalten, sollten für jede Tranche, für die Unterstützung gewährt wird, die folgenden Angaben gemacht werden:
38.
Kreditwert gemäß der SZR-Skala
39.
Kreditwert, tatsächlicher Betrag (fakultativ anstelle von Punkt 38)
40.
Kreditwährung
41.
Anzahlung (in % des Exportauftragswerts)
42.
örtliche Kosten (in % des Exportauftragswerts)
43.
Beginn der Kreditlaufzeit ermittelt gemäß (unter Bezugnahme auf Anhang XIII Definition u)
44.
Kreditlaufzeit
45.
Länge der Rückzahlungszeiträume
46.
Basiszinssatz
47.
Zinssatz oder Spanne oberhalb des Basissatzes
48.
Kommentare, Anmerkungen und/oder Erläuterungen zu den in Abschnitt I angegebenen Informationen

II.
(GEGEBENENFALLS) ZUSÄTZLICHE ANGABEN FÜR MITTEILUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT BESONDEREN BESTIMMUNGEN

a)
Kapitel II Artikel 11 Buchstabe d Nummer 3

Bei Geschäften, die mehrere Tranchen mit unterschiedlichen Finanzierungsbedingungen enthalten, sollten für jede Tranche, für die Unterstützung gewährt wird, die folgenden Angaben gemacht werden:
49.
Art der örtlichen Kosten, für die Unterstützung gewährt wird
50.
Natur der örtlichen Kosten, für die Unterstützung gewährt wird: Investitionsgüter?
51.
Natur der örtlichen Kosten, für die Unterstützung gewährt wird: Lieferungen von örtlichen Tochtergesellschaften und/oder verbundenen Unternehmen?
52.
Natur der örtlichen Kosten, für die Unterstützung gewährt wird: örtliche Bau- oder Installationskosten?
53.
Natur der örtlichen Kosten, für die Unterstützung gewährt wird: Mehrwertsteuer, Einfuhrabgaben, sonstige Steuern?
54.
Natur der örtlichen Kosten, für die Unterstützung gewährt wird: Sonstige?
55.
Beschreibung der „sonstigen” örtlichen Kosten
56.
Kommentare, Anmerkungen und/oder Erläuterungen zu den in Abschnitt II Buchstabe a angegebenen Informationen

b)
Kapitel II Artikel 13 Buchstabe f, Anhang I Artikel 6 Buchstabe a, Anhang II Artikel 6 Buchstabe a

57.
Tilgungsverfahren
58.
Fälligkeit der Raten (Kapital)
59.
Fälligkeit der Raten (Zinsen)
60.
Erste Tilgungszahlung nach Beginn der Kreditlaufzeit
61.
Erste Tilgungszahlung nach Beginn der Kreditlaufzeit (Zeiteinheiten)
62.
Betrag der vor Beginn der Kreditlaufzeit kapitalisierten Zinsen
63.
Währung der kapitalisierten Zinsen
64.
gewogene durchschnittliche Kreditlaufzeit
65.
Prozentsatz des zur Hälfte der Kreditlaufzeit zurückgezahlten Kapitals
66.
maximale einmalige Ratenzahlung (% des Kredits)
67.
Erläuterung der Gründe, weshalb eine Diskrepanz zwischen dem Zeitplan, der die Verfügbarkeit der Mittel für den Schuldner bestimmt, und dem entweder (gegebenenfalls) gemäß Artikel 13 Buchstaben a und b, Artikel 3 Buchstaben a und b des Anhangs II oder Artikel 5 Buchstaben a und b des Anhangs IV zugelassenen Schuldendienstprofil besteht
68.
Bei Geschäften mit einem Tilgungsverfahren, das nicht mit dem freien Cashflow übereinstimmt, eine ausführliche und angemessene Begründung für das unterstützte Tilgungsverfahren
69.
Kommentare, Anmerkungen und/oder Erläuterungen zu den in Abschnitt II Buchstabe b angegebenen Informationen

c)
Alle Mitteilungspflichten gemäß Kapitel II Artikel 21, 24, 26 und 27

70.
Einstufung des Länderrisikos des Landes des Schuldners
71.
Heranziehung einer Struktur mit künftigen Einnahmen im Ausland in Verbindung mit einem Treuhandkonto im Ausland? (Nur Kategorien 1-7)
72.
Die anwendbaren Länder- und Käuferrisikokategorien beziehen sich auf (Käufer, Kreditnehmer, Garantiegeber, Projekt, Geschäft)
73.
Geltende Länderrisikoeinstufung
74.
Anwendbare Käuferrisikokategorie
75.
Liegt für die unter Punkt 72 aufgeführte Einrichtung ein Fremdwährungsrating einer akkreditierten Ratingagentur vor?
76.
Günstigstes Fremdwährungsrating einer akkreditierten Ratingagentur für die unter Punkt 72 aufgeführte Einrichtung
77.
Akkreditierte Ratingagentur, die das unter Punkt 76 aufgeführte Rating bereitstellt
78.
Elemente für die Ermittlung des geltenden Mindestprämiensatzes (MPR)
79.
Elemente für die Ermittlung des tatsächlich angewandten Prämiensatz
80.
Kommentare, Anmerkungen und/oder Erläuterungen zur Grundlage für den tatsächlich angewandten Prämiensatz
81.
Länge der Inanspruchnahmefrist
82.
Länge der Inanspruchnahmefrist (Zeiteinheiten)
83.
Deckungsquote für das politische (Länder-) Risiko
84.
Deckungsquote für das kommerzielle (Käufer-) Risiko
85.
Öffentliches Exportkreditprodukt
86.
Deckung der Zinsen während der Karenzzeit?
87.
Auf den (auf der Grundlage von Punkt 78 ermittelten) MPR angewandte Begrenzung des Risikos und/oder Käuferrisiko-Bonitätsverbesserung
88.
Finanzierung in Landeswährung? (Nur für MPR der Kategorien 1-7)
89.
Angewandter Landeswährungsfaktor (Local Currency Factor, LCF)
90.
Käuferrisiko-Bonitätsverbesserung?
91.
Angewandter Bonitätsverbesserungsfaktor insgesamt (Credit Enhancement Factor, CEF)
92.
(Auf der Grundlage von Punkt 78 ermittelter) anwendbarer MPR nach Anwendung der Begrenzung des Risikos und/oder der Käuferrisiko-Bonitätsverbesserung
93.
Tatsächlich angewandter Prämiensatz
94.
Kommentare, Anmerkungen und/oder Erläuterungen zu den in Abschnitt II Buchstabe c angegebenen Informationen

d)
Übereinkommen, Artikel 24 Buchstabe e erster Gedankenstrich

95.
Beschreibung der Merkmale des Schuldners im Hinblick auf die Kriterien für die Käuferrisikokategorie CC0 in Anhang X des Übereinkommens

e)
Übereinkommen, Artikel 24 Buchstabe e zweiter Gedankenstrich

96.
Begründung, warum die Käuferrisikokategorie besser ist als das Rating der akkreditierten Ratingagentur

f)
Übereinkommen, Artikel 21 Buchstabe c Nummer 2 erster Gedankenstrich

97.
Art des namensspezifischen Schuldtitels oder des Schuldtitels einer verbundenen Einrichtung, der zur Ermittlung der Prämie herangezogen wird
98.
Name der Einrichtung, die den Schuldtitel ausgestellt hat
99.
Ausführliche Beschreibung und Schlüsselmerkmale des Schuldtitels und das zur Ermittlung der Bepreisung herangezogene Verfahren, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Informationen über Laufzeit, Kreditprofil, Liquidität und Währung des Schuldtitels
100.
Beziehung zwischen dem Schuldner/Garantiegeber des Geschäfts und der verbundenen Einrichtung
101.
Hat der Schuldner/Garantiegeber des Geschäfts dasselbe Emittentenrating der Ratingagenturen wie die verbundene Einrichtung?
102.
Erfüllt die verbundene Einrichtung alle in Anhang XIII (Definition „s” ) des Übereinkommens aufgeführten Kriterien?
103.
Ausführliche Erläuterung, wie die Kriterien erfüllt werden, die eine verbundene Einrichtung definieren

g)
Übereinkommen, Artikel 21 Buchstabe c Nummer 2 zweiter Gedankenstrich

104.
Begründung für die Käuferrisikoeinstufung
105.
Bestes Fremdwährungsrating einer akkreditierten Ratingagentur für den Staat, in dem der Schuldner/Garantiegeber ansässig ist (wenn im Falle eines Schuldners, der über kein Rating verfügt, die anwendbare Käuferrisikokategorie günstiger ist als das beste Rating einer akkreditierten Ratingagentur für den Staat, in dem der Schuldner/Gläubiger ansässig ist)
106.
Akkreditierte Ratingagentur, die das unter Punkt 104 aufgeführte Rating bereitstellt

h)
Übereinkommen, Artikel 21 Buchstabe c Nummer 1

107.
Ist das Konsortialkreditpaket entweder durch Vermögenswerte besichert oder handelt es sich dabei um ein Projektfinanzierungsgeschäft?
108.
Sind mindestens 25 % des Konsortialpakets Darlehen/Garantien des kommerziellen Marktes ohne jegliche bi- oder multilaterale Unterstützung?
109.
Gelten für alle an der Finanzierung Beteiligten bezüglich der Finanzierungsbedingungen, einschließlich des Sicherungspaktes, Pari-passus-Bedingungen?
110.
Entsprechen die Finanzierungsbedingungen für Geschäftsvorgänge voll dem Übereinkommen in der durch die Bestimmungen über die marktreferenzwertbasierte Bepreisung von Konsortialkredit-/Garantiegeschäften geänderten Fassung?
111.
Ausführliche Beschreibung des Verfahrens, mit dem die unter Punkt 93 aufgeführte Prämie (oder die Gesamtkosten der direkten Kredite) ermittelt wurde(n)
112.
Kommentare, Anmerkungen und/oder Erläuterungen zu den in Abschnitt II Buchstabe h angegebenen Informationen

i)
Übereinkommen, Artikel 21 Buchstabe h

113.
Gilt die Garantie für die gesamte Laufzeit der Schuld?
114.
Ist die Garantie unwiderruflich, unbedingt und abrufbar?
115.
Ist die Garantie rechtsgültig und im Land des Garantiegebers vollstreckbar?
116.
Ist der Garantiegeber in Anbetracht des Umfangs der gesicherten Schuld kreditwürdig?
117.
Unterliegt der Garantiegeber den in seinem Sitzland geltenden Rechtsvorschriften über die geldpolitische Kontrolle und den Transfer?
118.
Prozentsatz des gesamten Risikobetrags (d. h. Kapital und Zinsen), für den die Garantie gilt
119.
Bestehen zwischen dem Garantiegeber und dem Schuldner finanzielle Beziehungen?
120.
Art der Beziehung
121.
Ist der Garantiegeber rechtlich und finanziell unabhängig und kann er die Zahlungspflicht des Schuldners erfüllen?
122.
Wäre der Garantiegeber von Ereignissen, Rechtsvorschriften oder staatlichen Eingriffen im Land des Schuldners betroffen?
123.
Kommentare, Anmerkungen und/oder Erläuterungen zu den in Abschnitt II Buchstabe i angegebenen Informationen

j)
Übereinkommen, Artikel 26 Buchstabe b

Für die Heranziehung einer Struktur mit künftigen Einnahmen im Ausland in Verbindung mit einem Treuhandkonto im Ausland:
124. - 134.
Bestätigung, dass alle in Anhang X aufgeführten Kriterien erfüllt sind
135.
Informationen über zusätzliche berücksichtigte Faktoren und/oder sonstige Anmerkungen betreffend die Heranziehung einer Struktur mit künftigen Einnahmen im Ausland in Verbindung mit einem Treuhandkonto im Ausland
Für die Finanzierung in Landeswährung:
136. - 141.
Bestätigung, dass alle in Anhang X aufgeführten Kriterien erfüllt sind
142.
Verwendete Landeswährung
143.
Informationen über zusätzliche berücksichtigte Faktoren und/oder sonstige Anmerkungen betreffend die Anwendung der Finanzierung in Landeswährung
144.
Kommentare, Anmerkungen und/oder Erläuterungen zu den in Abschnitt II Buchstabe j angegebenen Informationen

k)
Übereinkommen, Artikel 27 Buchstabe d

145. –152.
Angewandte spezifische Käuferrisiko-Bonitätsverbesserungen und entsprechende Bonitätsverbesserungsfaktoren
153.
Kommentare, Anmerkungen und/oder Erläuterungen zu den in Abschnitt II Buchstabe k angegebenen Informationen

l)
Übereinkommen, Artikel 45 und 46

154.
Gesamtbetrag der handelsbezogenen Entwicklungshilfe (SZR-Skala)
155.
Zusammensetzung des handelsbezogenen Entwicklungshilfepakets: Anteil der nichtkonzessionären Exportkredite im Einklang mit dem Übereinkommen
156.
Zusammensetzung des handelsbezogenen Entwicklungshilfepakets: Anteil der anderen Mittel zu marktüblichen oder marktnahen Bedingungen
157.
Zusammensetzung des handelsbezogenen Entwicklungshilfepakets: Anteil der anderen öffentlichen Mittel mit einer geringeren Konzessionalität als der Mindestkonzessionalität nach Artikel 33, ausgenommen bei Anpassung
158.
Zusammensetzung des handelsbezogenen Entwicklungshilfepakets: Anteil der Anzahlung des Käufers
159.
Zusammensetzung des handelsbezogenen Entwicklungshilfepakets: Anteil der bei oder vor Beginn der Kreditlaufzeit geleisteten Zahlungen, die nicht als Anzahlung gelten
160.
Zusammensetzung des handelsbezogenen Entwicklungshilfepakets: Anteil der Zuschüsse
161.
Zusammensetzung des handelsbezogenen Entwicklungshilfepakets: Anteil der Vorzugskredite
162.
Bedingungen der Vorzugskredite: tilgungsfreie Zeit
163.
Bedingungen der Vorzugskredite: Länge des Rückzahlungszeitraums
164.
Bedingungen der Vorzugskredite: Länge Fälligkeit der Raten
165.
Bedingungen der Vorzugskredite: Tilgungsverfahren
166.
Bedingungen der Vorzugskredite: Währung
167.
Bedingungen der Vorzugskredite: Zinssatz
168.
Bedingungen der Vorzugskredite: anwendbarer Abzinsungssatz (DDR)
169.
Bedingungen der Vorzugskredite: Konzessionalität
170.
Gesamtkonzessionalität des handelsbezogenen Entwicklungshilfepakets
171.
Kommentare, Anmerkungen und/oder Erläuterungen zu den in Abschnitt II Buchstabe l angegebenen Informationen

Fußnote(n):

(*)

Geben Sie an, um wie viele Tranchen von 40 Mio. SZR der Wert über 280 Mio. SZR liegt; Beispiel: 410 Mio. SZR wären als Kategorie XV+3 anzugeben.

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