Artikel 2 VO (EU) 2011/1239

(1) Die Frist für die Einreichung der Angebote für die erste Teilausschreibung läuft am 7. Dezember 2011 um 12.00 Uhr (Brüsseler Zeit) ab.

(2) Die Frist für die Einreichung der Angebote für die zweite und jede folgende Teilausschreibung beginnt am ersten Arbeitstag nach Ablauf der Frist für die vorausgegange-ne Teilausschreibung. Sie endet jeweils am 2. Mai 2012, am 23. Mai 2012 und am 6. Juni 2012 um 12.00 Uhr (Brüsseler Zeit).

(3) Die Kommission kann die Angebotsabgabe für eine oder mehrere Teilausschreibungen aussetzen.

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