Artikel 1 VO (EU) 2011/1251

Die Richtlinie 2004/17/EG wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 16 wird wie folgt geändert:

a)
Unter Buchstabe a wird der Betrag 387000 EUR durch 400000 EUR ersetzt;
b)
unter Buchstabe b wird der Betrag 4845000 EUR durch 5000000 EUR ersetzt.

2.
Artikel 61 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird der Betrag 387000 EUR durch 400000 EUR ersetzt;
b)
in Absatz 2 wird der Betrag 387000 EUR durch 400000 EUR ersetzt.

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