Artikel 1 VO (EU) 2011/1251
Die Richtlinie 2004/17/EG wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 16 wird wie folgt geändert:
- a)
- Unter Buchstabe a wird der Betrag 387000 EUR durch 400000 EUR ersetzt;
- b)
- unter Buchstabe b wird der Betrag 4845000 EUR durch 5000000 EUR ersetzt.
- 2.
-
Artikel 61 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird der Betrag 387000 EUR durch 400000 EUR ersetzt;
- b)
- in Absatz 2 wird der Betrag 387000 EUR durch 400000 EUR ersetzt.
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