Artikel 2 VO (EU) 2011/1251

Die Richtlinie 2004/18/EG wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 7 wird wie folgt geändert:

a)
Unter Buchstabe a wird der Betrag 125000 EUR durch 130000 EUR ersetzt;
b)
unter Buchstabe b wird der Betrag 193000 EUR durch 200000 EUR ersetzt;
c)
unter Buchstabe c wird der Betrag 4845000 EUR durch 5000000 EUR ersetzt.

2.
Artikel 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Unter Buchstabe a wird der Betrag 4845000 EUR durch 5000000 EUR ersetzt;
b)
unter Buchstabe b wird der Betrag 193000 EUR durch 200000 EUR ersetzt.

3.
In Artikel 56 wird der Betrag 4845000 EUR durch 5000000 EUR ersetzt.
4.
In Artikel 63 Absatz 1 Unterabsatz 1 wird der Betrag 4845000 EUR durch 5000000 EUR ersetzt.
5.
Artikel 67 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Unter Buchstabe a wird der Betrag 125000 EUR durch 130000 EUR ersetzt;
b)
unter Buchstabe b wird der Betrag 193000 EUR durch 200000 EUR ersetzt;
c)
unter Buchstabe c wird der Betrag 193000 EUR durch 200000 EUR ersetzt.

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