Artikel 2 VO (EU) 2011/1251
Die Richtlinie 2004/18/EG wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- Unter Buchstabe a wird der Betrag 125000 EUR durch 130000 EUR ersetzt;
- b)
- unter Buchstabe b wird der Betrag 193000 EUR durch 200000 EUR ersetzt;
- c)
- unter Buchstabe c wird der Betrag 4845000 EUR durch 5000000 EUR ersetzt.
- 2.
-
Artikel 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Unter Buchstabe a wird der Betrag 4845000 EUR durch 5000000 EUR ersetzt;
- b)
- unter Buchstabe b wird der Betrag 193000 EUR durch 200000 EUR ersetzt.
- 3.
- In Artikel 56 wird der Betrag 4845000 EUR durch 5000000 EUR ersetzt.
- 4.
- In Artikel 63 Absatz 1 Unterabsatz 1 wird der Betrag 4845000 EUR durch 5000000 EUR ersetzt.
- 5.
-
Artikel 67 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Unter Buchstabe a wird der Betrag 125000 EUR durch 130000 EUR ersetzt;
- b)
- unter Buchstabe b wird der Betrag 193000 EUR durch 200000 EUR ersetzt;
- c)
- unter Buchstabe c wird der Betrag 193000 EUR durch 200000 EUR ersetzt.
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