Artikel 3 VO (EU) 2011/1251
Artikel 8 der Richtlinie 2009/81/EG wird wie folgt geändert:
- 1.
- Unter Buchstabe a wird der Betrag 387000 EUR durch 400000 EUR ersetzt;
- 2.
- unter Buchstabe b wird der Betrag 4845000 EUR durch 5000000 EUR ersetzt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.