Artikel 17a VO (EU) 2011/1343
Die Ernte der Roten Koralle
Die zur Ernte der Roten Koralle zugelassenen Fischereifahrzeuge führen an Bord ein Logbuch, in das die täglichen Fangmengen der Roten Koralle und die Fangtätigkeit nach Gebieten und Tiefen eingetragen werden, einschließlich der Anzahl der Fangtage und der Tauchgänge. Diese Angaben werden den zuständigen nationalen Behörden innerhalb der in Artikel 14 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Frist übermittelt.
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