Artikel 22g VO (EU) 2011/1343

Wissenschaftliche Informationen für Rote Koralle

Mitgliedstaaten mit Fischereiflotten, die Rote Koralle befischen, stellen sicher, dass sie über einen ordnungsgemäß eingeführten Mechanismus für die angemessene wissenschaftliche Überwachung der Fischereien und Fänge verfügen, um es dem Wissenschaftlichen Beratungsausschuss der GFCM zu ermöglichen, beschreibende Informationen und Gutachten zu mindestens folgenden Bereichen bereitzustellen:

a)
Fischereiaufwand (z. B. Anzahl der Fangtauchgänge pro Woche) und Gesamtfangmengen nach Beständen auf lokaler, nationaler oder supranationaler Ebene;
b)
Referenzpunkte der Erhaltung und Bewirtschaftung im Hinblick auf eine weitere Verbesserung des regionalen Bewirtschaftungsplans im Hinblick auf das Ziel des höchstmöglichen Dauerertrags und ein niedriges Risiko des Bestandszusammenbruchs;
c)
biologische und sozioökonomische Auswirkungen alternativer Bewirtschaftungsszenarien, einschließlich Input/Output-Kontrolle und/oder technischer Maßnahmen, die von den GFCM-Vertragsparteien vorgeschlagen werden;
d)
mögliche räumliche/zeitliche Schließungen zur Erhaltung der Nachhaltigkeit der Fischerei.

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