Artikel 22r VO (EU) 2011/1343

Wissenschaftliche Überwachung der Steinbuttfischereien im Schwarzen Meer

Die Mitgliedstaaten übermitteln dem SAC und der Kommission bis spätestens 30. November jeden Jahres alle zusätzlichen Informationen zur Unterstützung der wissenschaftlichen Überwachung der Steinbuttfischereien im Schwarzen Meer.

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