Artikel 22r VO (EU) 2011/1343
Wissenschaftliche Überwachung der Steinbuttfischereien im Schwarzen Meer
Die Mitgliedstaaten übermitteln dem SAC und der Kommission bis spätestens 30. November jeden Jahres alle zusätzlichen Informationen zur Unterstützung der wissenschaftlichen Überwachung der Steinbuttfischereien im Schwarzen Meer.
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