ANHANG IV VO (EU) 2011/1343
Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer | GFCM | |||
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GFCM | Der Inhaber dieser Identitätskarte ist ein im Rahmen der gemeinsamen Inspektions- und Überwachungsregelung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) ordnungsgemäß benannter Inspektor und hat die Befugnis, im Rahmen der GFCM-Vorschriften zu handeln. | |||
IDENTITÄTSKARTE FÜR INSPEKTOREN | ||||
Foto | Vertragspartei | |||
Name des Inspektors: | ||||
Kartennr. |
…… Ausstellende Behörde |
…… Inspektor |
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Ausstellungsdatum: | Fünf Jahre gültig |
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