ANHANG IV VO (EU) 2011/1343

MODELL DER IDENTITÄTSKARTE FÜR GFCM-INSPEKTOREN

Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer GFCM
GFCM Der Inhaber dieser Identitätskarte ist ein im Rahmen der gemeinsamen Inspektions- und Überwachungsregelung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) ordnungsgemäß benannter Inspektor und hat die Befugnis, im Rahmen der GFCM-Vorschriften zu handeln.
IDENTITÄTSKARTE FÜR INSPEKTOREN
Foto Vertragspartei
Name des Inspektors:
Kartennr.

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Ausstellende Behörde

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Inspektor

Ausstellungsdatum: Fünf Jahre gültig

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