ANHANG III VO (EU) 2011/1343

A.
GFCM/SAC-Flottensegmente

Gruppen < 6 Meter 6-12 Meter 12-24 Meter über 24 Meter
1.
Polyvalente kleine Fischereifahrzeuge ohne Motor
A
2.
Polyvalente kleine Fischereifahrzeuge mit Motor
B C
3.
Trawler
D E F
4.
Ringwadenfänger
G H
5.
Langleiner
I
6.
Pelagische Trawler
J
7.
Thunfischwadenfänger
K
8.
Dredgenfischer
L
9.
Polyvalente Fahrzeuge
M

Beschreibung der Segmente

A Polyvalente kleine Fischereifahrzeuge ohne Motor—
alle Fahrzeuge bis 12 m Länge über alles ohne Motor (Wind oder Antrieb).
B Polyvalente kleine Fischereifahrzeuge mit Motor von unter 6 m—
alle Fahrzeuge von unter 6 m Länge über alles mit Motor.
C Polyvalente kleine Fischereifahrzeuge mit Motor zwischen 6 und 12 m—
alle Fahrzeuge von 6 bis 12 m Länge über alles mit Motor, die im Laufe des Jahres unterschiedliche Fanggeräte etwa gleich häufig einsetzen oder ein nicht in dieser Aufstellung erfasstes Fanggerät verwenden.
D Trawler von weniger als 12 m—
alle Fahrzeuge von weniger als 12 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einem Grundschleppnetz betreiben.
E Trawler zwischen 12 und 24 m—
alle Fahrzeuge zwischen 12 und 24 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einem Grundschleppnetz betreiben.
F Trawler von über 24 m—
alle Fahrzeuge von über 24 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einem Grundschleppnetz betreiben.
G Ringwadenfänger zwischen 6 und 12 m—
alle Fahrzeuge zwischen 6 und 12 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einer Ringwade betreiben.
H Ringwadenfänger von über 12 m—
alle Fahrzeuge von über 12 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einer Rindwade betreiben, außer denen, die zu einer beliebigen Zeit des Jahres ein Thunfischwadennetz einsetzen.
I Langleiner von mehr als 6 m—
alle Fahrzeuge von mehr als 6 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einer Langleine betreiben.
J Pelagische Trawler von mehr als 6 m—
alle Fahrzeuge von mehr als 6 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einem pelagischen Schleppnetz betreiben.
K Thunfischwadenfänger—
alle Fahrzeuge, die während einer beliebigen Zeit des Jahres mit einem Thunfischwadennetz fischen.
L Dredgenfischer von mehr als 6 m—
alle Fahrzeuge von mehr als 6 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einer Dredge betreiben.
M Polyvalente Fahrzeuge von mehr als 12 m—
alle Fahrzeuge von mehr als 12 m Länge über alles, die im Laufe des Jahres unterschiedliche Fanggeräte etwa gleich häufig einsetzen, oder die ein nicht in dieser Aufstellung erfasstes Fanggerät verwenden.

Hinweis: In alle Felder können Informationen eingetragen werden. Was die leeren Felder in obiger Tabelle betrifft, so wird angenommen, dass es nicht viele entsprechende Schiffe gibt. Falls nötig, empfiehlt es sich jedoch, die Angaben eines „leeren Felds” mit dem am besten geeigneten angrenzenden „grauen Feld” zusammenzufassen.

B.
Tabelle über die Messung des nominalen Fischereiaufwands

Fanggerät Anzahl und Größe Kapazität Tätigkeit Nominalaufwand(1)
Dredge (für Weichtiere) Offener Rahmen, Rahmenbreite BRZ Fangdauer Mit Dredgen befischte Fläche(2)
Schleppnetz (einschließlich Dredgen für Plattfische)

Art des Schleppnetzes (pelagisch, Grund)

BRZ und/oder BRT

Motorleistung

Maschenöffnung

Netzgröße (Breite der Öffnung)

Geschwindigkeit

BRZ Zeit Fischerei

BRZ × Tage

BRZ × Stunden

kW × Tage

Ringwade

Länge und Höhe des Netzes

BRZ

Lichtstärke

Anzahl kleiner Boote

BRZ

Länge und Höhe des Netzes

Suchzeit

Hol

BRZ × Hols

Netzlänge × Hols

Netze

Art des Netzes (z. B. Trammelnetz, Kiemennetz usw.)

Netzlänge (in Verordnungen verwendet)

BRZ

Netzfläche

Maschenöffnung

Länge und Höhe des Netzes Fangdauer

Netzlänge × Tage

Oberfläche × Tage

Langleinen

Anzahl Haken

BRZ

Anzahl Langleinen

Art der Haken

Köder

Anzahl Haken

Anzahl Langleineneinheiten

Fangdauer

Anzahl Haken × Stunden

Anzahl Haken × Tage

Anzahl Langleineneinheiten × Tage/Stunden

Fischfallen BRZ Anzahl Fischfallen Fangdauer Anzahl Fischfallen × Tage
Rindwade/FAD Anzahl FAD Anzahl Fangreisen Anzahl FAD × Anzahl Fangreisen

C.
GFCM Aufgabe 1 — Operationelle Einheiten

Fußnote(n):

(1)

Die Aufwandsmaßnahmen, die keine zeitliche Tätigkeit umfassen, sollten als Zeitraum angegeben werden (d. h. als Jahr).

(2)

Sollte sich auf ein bestimmtes Gebiet beziehen (mit Angabe der Fläche), um die Fischereiintensität (Aufwand/km2) einschätzen zu können, und den Aufwand für die befischten Bestände angeben.

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