ANHANG III VO (EU) 2011/1343
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A.
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GFCM/SAC-Flottensegmente
Gruppen | < 6 Meter | 6-12 Meter | 12-24 Meter | über 24 Meter |
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A | |||
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B | C | ||
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D | E | F | |
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G | H | ||
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I | |||
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J | |||
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K | |||
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L | |||
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M |
Beschreibung der Segmente
- A Polyvalente kleine Fischereifahrzeuge ohne Motor—
- alle Fahrzeuge bis 12 m Länge über alles ohne Motor (Wind oder Antrieb).
- B Polyvalente kleine Fischereifahrzeuge mit Motor von unter 6 m—
- alle Fahrzeuge von unter 6 m Länge über alles mit Motor.
- C Polyvalente kleine Fischereifahrzeuge mit Motor zwischen 6 und 12 m—
- alle Fahrzeuge von 6 bis 12 m Länge über alles mit Motor, die im Laufe des Jahres unterschiedliche Fanggeräte etwa gleich häufig einsetzen oder ein nicht in dieser Aufstellung erfasstes Fanggerät verwenden.
- D Trawler von weniger als 12 m—
- alle Fahrzeuge von weniger als 12 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einem Grundschleppnetz betreiben.
- E Trawler zwischen 12 und 24 m—
- alle Fahrzeuge zwischen 12 und 24 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einem Grundschleppnetz betreiben.
- F Trawler von über 24 m—
- alle Fahrzeuge von über 24 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einem Grundschleppnetz betreiben.
- G Ringwadenfänger zwischen 6 und 12 m—
- alle Fahrzeuge zwischen 6 und 12 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einer Ringwade betreiben.
- H Ringwadenfänger von über 12 m—
- alle Fahrzeuge von über 12 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einer Rindwade betreiben, außer denen, die zu einer beliebigen Zeit des Jahres ein Thunfischwadennetz einsetzen.
- I Langleiner von mehr als 6 m—
- alle Fahrzeuge von mehr als 6 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einer Langleine betreiben.
- J Pelagische Trawler von mehr als 6 m—
- alle Fahrzeuge von mehr als 6 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einem pelagischen Schleppnetz betreiben.
- K Thunfischwadenfänger—
- alle Fahrzeuge, die während einer beliebigen Zeit des Jahres mit einem Thunfischwadennetz fischen.
- L Dredgenfischer von mehr als 6 m—
- alle Fahrzeuge von mehr als 6 m Länge über alles, die über 50 % ihres Aufwands mit einer Dredge betreiben.
- M Polyvalente Fahrzeuge von mehr als 12 m—
- alle Fahrzeuge von mehr als 12 m Länge über alles, die im Laufe des Jahres unterschiedliche Fanggeräte etwa gleich häufig einsetzen, oder die ein nicht in dieser Aufstellung erfasstes Fanggerät verwenden.
Hinweis: In alle Felder können Informationen eingetragen werden. Was die leeren Felder in obiger Tabelle betrifft, so wird angenommen, dass es nicht viele entsprechende Schiffe gibt. Falls nötig, empfiehlt es sich jedoch, die Angaben eines „leeren Felds” mit dem am besten geeigneten angrenzenden „grauen Feld” zusammenzufassen.
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B.
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Tabelle über die Messung des nominalen Fischereiaufwands
Fanggerät | Anzahl und Größe | Kapazität | Tätigkeit | Nominalaufwand(1) |
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Dredge (für Weichtiere) | Offener Rahmen, Rahmenbreite | BRZ | Fangdauer | Mit Dredgen befischte Fläche(2) |
Schleppnetz (einschließlich Dredgen für Plattfische) |
Art des Schleppnetzes (pelagisch, Grund) BRZ und/oder BRT Motorleistung Maschenöffnung Netzgröße (Breite der Öffnung) Geschwindigkeit |
BRZ | Zeit Fischerei |
BRZ × Tage BRZ × Stunden kW × Tage |
Ringwade |
Länge und Höhe des Netzes BRZ Lichtstärke Anzahl kleiner Boote |
BRZ Länge und Höhe des Netzes |
Suchzeit Hol |
BRZ × Hols Netzlänge × Hols |
Netze |
Art des Netzes (z. B. Trammelnetz, Kiemennetz usw.) Netzlänge (in Verordnungen verwendet) BRZ Netzfläche Maschenöffnung |
Länge und Höhe des Netzes | Fangdauer |
Netzlänge × Tage Oberfläche × Tage |
Langleinen |
Anzahl Haken BRZ Anzahl Langleinen Art der Haken Köder |
Anzahl Haken Anzahl Langleineneinheiten |
Fangdauer |
Anzahl Haken × Stunden Anzahl Haken × Tage Anzahl Langleineneinheiten × Tage/Stunden |
Fischfallen | BRZ | Anzahl Fischfallen | Fangdauer | Anzahl Fischfallen × Tage |
Rindwade/FAD | Anzahl FAD | Anzahl Fangreisen | Anzahl FAD × Anzahl Fangreisen |
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C.
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GFCM Aufgabe 1 — Operationelle Einheiten
Fußnote(n):
- (1)
Die Aufwandsmaßnahmen, die keine zeitliche Tätigkeit umfassen, sollten als Zeitraum angegeben werden (d. h. als Jahr).
- (2)
Sollte sich auf ein bestimmtes Gebiet beziehen (mit Angabe der Fläche), um die Fischereiintensität (Aufwand/km2) einschätzen zu können, und den Aufwand für die befischten Bestände angeben.
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