Artikel 1 VO (EU) 2011/1351

Die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 wird wie folgt geändert:

1.
Folgender Artikel 1a wird eingefügt:

Artikel 1a Aussetzung der Zollkontingente der Union und der Referenzmengen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland und im Gazastreifen

Die Anwendung der in Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 festgesetzten Zollkontingente und Referenzmengen für Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland und im Gazastreifen wird ab dem 1. Januar 2012 vorübergehend für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgesetzt.

Abhängig von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Westjordanlands und im Gazastreifens kann jedoch spätestens ein Jahr vor Ablauf des Zehnjahreszeitraums eine mögliche Verlängerung um einen zusätzlichen Zeitraum in Betracht gezogen werden, wie dies in dem mit dem Beschluss 2011/824/EU des Rates(*) genehmigten Abkommen in Form eines Briefwechsels vorgesehen ist.

2.
Artikel 2 wird gestrichen.

Fußnote(n):

(*)

ABl. L 328 vom 10.12.2011, S. 2.

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