Präambel VO (EU) 2011/1369
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)(1), insbesondere auf Artikel 192 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Nach der Einführung des EDV-gestützten Systems für die Übermittlung von Zuckerpreisinformationen für das Preismeldesystem gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 der Kommission(2) empfiehlt es sich, die Häufigkeit, mit der die Kommission dem Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte diese Informationen übermittelt, zu erhöhen.
- (2)
- Die Verordnung (EG) Nr. 952/2006 ist daher entsprechend zu ändern.
- (3)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.
- (2)
ABl. L 178 vom 1.7.2006, S. 39.
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