Präambel VO (EU) 2011/1369

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)(1), insbesondere auf Artikel 192 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Nach der Einführung des EDV-gestützten Systems für die Übermittlung von Zuckerpreisinformationen für das Preismeldesystem gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 der Kommission(2) empfiehlt es sich, die Häufigkeit, mit der die Kommission dem Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte diese Informationen übermittelt, zu erhöhen.
(2)
Die Verordnung (EG) Nr. 952/2006 ist daher entsprechend zu ändern.
(3)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

(2)

ABl. L 178 vom 1.7.2006, S. 39.

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