Artikel 7 VO (EU) 2011/1386

Das Europäische Parlament wird von der Annahme eines delegierten Rechtsakts durch die Kommission, von gegen diesen vorgebrachten Einwänden oder von dem Widerruf der Befugnisübertragung durch den Rat in Kenntnis gesetzt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.