Artikel 1 VO (EU) 2011/1389

(1) Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von Trichlorisocyanursäure und Zubereitungen daraus, auch unter dem Internationalen Freinamen (INN) „Symclosen” bekannt, mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den KN-Codes ex29336980 und ex38089420 (TARIC-Codes 2933698070 und 3808942020) eingereiht werden.

(2) Für die von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Unternehmen Antidumpingzollsatz TARIC-Zusatzcode
Hebei Jiheng Chemical Co. Limited 8,1 % A604
Puyang Cleanway Chemicals Limited 7,3 % A628
Heze Huayi Chemical Co. Limited 3,2 % A629
Zhucheng Taisheng Chemical Co. Limited 40,5 % A627
Alle übrigen Unternehmen 42,6 % A999
Liaocheng City Zhonglian Industry Co. Ltd 32,8 % A998

(3) Die Anwendung der für die in Absatz 2 genannten Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die den Vorgaben im Anhang entspricht. Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, so findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.

(4) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

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