Artikel 1 VO (EU) 2011/1389
(1) Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von Trichlorisocyanursäure und Zubereitungen daraus, auch unter dem Internationalen Freinamen (INN) „Symclosen” bekannt, mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den KN-Codes ex29336980 und ex38089420 (TARIC-Codes 2933698070 und 3808942020) eingereiht werden.
(2) Für die von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Unternehmen | Antidumpingzollsatz | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
Hebei Jiheng Chemical Co. Limited | 8,1 % | A604 |
Puyang Cleanway Chemicals Limited | 7,3 % | A628 |
Heze Huayi Chemical Co. Limited | 3,2 % | A629 |
Zhucheng Taisheng Chemical Co. Limited | 40,5 % | A627 |
Alle übrigen Unternehmen | 42,6 % | A999 |
Liaocheng City Zhonglian Industry Co. Ltd | 32,8 % | A998 |
(3) Die Anwendung der für die in Absatz 2 genannten Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die den Vorgaben im Anhang entspricht. Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, so findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
(4) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
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