Präambel VO (EU) 2011/156
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 3,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Am 7. Mai 2010 wurde ein neues Protokoll (im Folgenden „Protokoll” ) zu dem Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Föderierten Staaten von Mikronesien über die Fischerei vor der Küste der Föderierten Staaten von Mikronesien(1) (im Folgenden „Abkommen” ) paraphiert. Das Protokoll räumt den EU-Schiffen in den Gewässern, die in Fischereifragen der Hoheit und Gerichtsbarkeit der Föderierten Staaten von Mikronesien unterliegen, Fangmöglichkeiten ein.
- (2)
- Der Rat hat am 13. Dezember 2010 den Beschluss 2011/116/EU(2) über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Protokolls erlassen.
- (3)
- Die Methode der Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte für den in Artikel 13 des Protokolls genannten Fünfjahreszeitraum sowie für die Zeit seiner vorläufigen Anwendung festgelegt werden.
- (4)
- Stellt sich gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates vom 29. September 2008 über die Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft außerhalb der Gemeinschaftsgewässer und den Zugang von Drittlandsschiffen zu Gemeinschaftsgewässern(3) heraus, dass die der Europäischen Union gemäß dem Protokoll eingeräumten Fangmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft werden, so sollte die Kommission die betreffenden Mitgliedstaaten davon unterrichten. Geht innerhalb der Frist, die vom Rat festgelegt wird, keine Antwort ein, so gilt dies als Bestätigung, dass die Fischereifahrzeuge des betreffenden Mitgliedstaats ihre Fangmöglichkeiten in dem betreffenden Zeitraum nicht voll ausschöpfen. Diese Frist sollte festgelegt werden.
- (5)
- Diese Verordnung sollte am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 151 vom 6.6.2006, S. 3.
- (2)
Siehe Seite 1 dieses Amtsblatts.
- (3)
ABl. L 286 vom 29.10.2008, S. 33.
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