Artikel 1 VO (EU) 2011/162

Die bezeichneten Interventionsorte für Reis gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1272/2009 sind im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführt.

Die Anschriften der Lagerorte aller Interventionsorte und ausführliche Informationen zu den Lagerorten und Interventionsorten werden im Internet veröffentlicht(1).

Fußnote(n):

(1)

Die Anschriften der Lagerorte der Interventionsorte sind auf der CIRCA-Website der Europäischen Kommission (http://circa.europa.eu/Public/irc/agri/cereals/library?l=/publicsdomain/cereals/intervention_agencies&vm=detailed&sb=Title) zu finden.

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