Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2011/178
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 24. Februar 2011
Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,
Direktor — Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente
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