Artikel 1 VO (EU) 2011/181
Gegenstand
Diese Verordnung enthält Vorschriften für den Kraftomnibusverkehr, die Folgendes betreffen:
- a)
- das Verbot der Diskriminierung von Fahrgästen hinsichtlich der Beförderungsbedingungen der Beförderer;
- b)
- die Rechte der Fahrgäste bei Tod oder Körperverletzung oder bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck infolge von aus der Nutzung des Kraftomnibusses resultierenden Unfällen;
- c)
- das Verbot der Diskriminierung und die obligatorische Unterstützung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität;
- d)
- die Rechte der Fahrgäste bei Annullierung und Verspätung;
- e)
- die Informationen, die den Fahrgästen mindestens verfügbar zu machen sind;
- f)
- den Umgang mit Beschwerden;
- g)
- allgemeine Durchsetzungsvorschriften.
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