Artikel 1 VO (EU) 2011/181

Gegenstand

Diese Verordnung enthält Vorschriften für den Kraftomnibusverkehr, die Folgendes betreffen:

a)
das Verbot der Diskriminierung von Fahrgästen hinsichtlich der Beförderungsbedingungen der Beförderer;
b)
die Rechte der Fahrgäste bei Tod oder Körperverletzung oder bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck infolge von aus der Nutzung des Kraftomnibusses resultierenden Unfällen;
c)
das Verbot der Diskriminierung und die obligatorische Unterstützung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität;
d)
die Rechte der Fahrgäste bei Annullierung und Verspätung;
e)
die Informationen, die den Fahrgästen mindestens verfügbar zu machen sind;
f)
den Umgang mit Beschwerden;
g)
allgemeine Durchsetzungsvorschriften.

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