ANHANG III VO (EU) 2011/19

TEIL A

ZU VERWENDENDES MUSTER

Beschreibungsbogen Nr. … zur EG-Typgenehmigung eines Kraftfahrzeugs oder eines Kraftfahrzeuganhängers in Bezug auf das gesetzlich vorgeschriebene Fabrikschild und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Die nachstehenden Angaben sind zusammen mit dem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Liegen Fotos bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten.

0.
ALLGEMEINES

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): …

0.2. Typ: …

0.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden(*): …

0.3.1. Anbringungsstelle dieser Merkmale: …

0.4. Fahrzeugklasse(**): …

0.5. Name und Anschrift des Herstellers: …

0.6. Lage und Anbringungsart des gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschilds: …

0.6.1. am Fahrgestell(1): …
0.6.2. am Aufbau(1): …

0.7. Anbringungsstelle der FIN: …

0.7.1. am Fahrgestell(1): …
0.7.2. am Aufbau(1): …

0.8. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

0.9. (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

1.
ALLGEMEINE BAUMERKMALE DES FAHRZEUGS

1.1. Fotos und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs: …

9.
AUFBAU

9.17.
Gesetzlich vorgeschriebene Fabrikschilder und FIN

9.17.1. Fotos und/oder Zeichnungen der Lage der gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschilder und der FIN: …
9.17.2. Fotos und/oder Zeichnungen des gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschilds und Aufschriften (vollständiges Beispiel mit Maßangaben): …
9.17.3. Fotos und/oder Zeichnungen der FIN (vollständiges Beispiel mit Maßangaben): …
9.17.4. Herstellerangaben zur Übereinstimmung mit den Anforderungen von Abschnitt 2.2 des Anhangs I Teil B der Verordnung (EU) Nr. 19/2011
9.17.5. eine detaillierte Beschreibung der Zusammensetzung der FIN: …

Erläuterungen

TEIL B

MUSTER

Stempel der Typgenehmigungsbehörde Benachrichtigung über:(2)

die EG-Typgenehmigung(2)

die Erweiterung der EG-Typgenehmigung(2)

die Versagung der EG-Typgenehmigung(2)

den Entzug der EG-Typgenehmigung(2)

eines Fahrzeugtyps in Bezug auf das gesetzlich vorgeschriebene Fabrikschild und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer
in Bezug auf die Verordnung (EU) Nr. …/…, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. …/…(2)
EG-Typgenehmigungsnummer: …
Grund für die Erweiterung: …

ABSCHNITT I

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): …

0.2. Typ: …

0.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden(3): …

0.3.1. Anbringungsstelle dieser Merkmale: …

0.4. Fahrzeugklasse(4): …

0.5. Name und Anschrift des Herstellers: …

0.8. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

0.9. (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

ABSCHNITT II

1. Zusätzliche Angaben (soweit vorhanden): siehe Beiblatt

2. Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist: …

3. Datum des Prüfberichts: …

4. Nummer des Prüfberichts: …

5. Bemerkungen (sofern vorhanden): …

6. Ort: …

7. Datum: …

8. Unterschrift: …

Anlagen:

Beschreibungsmappe

Prüfbericht

Fußnote(n):

(*)

Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit gemäß diesem Beschreibungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Zeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol „?” darzustellen (Beispiel ABC??123??).

(**)

Einstufung nach den Begriffsbestimmungen in Anhang II Teil A der Richtlinie 2007/46/EG.

(1)

Nichtzutreffendes streichen.

(2)

Nichtzutreffendes streichen.

(3)

Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit gemäß diesem Beschreibungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Zeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol „?” darzustellen (Beispiel ABC??123??).

(4)

Gemäß Anhang II Teil A.

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