ANHANG II VO (EU) 2011/211

ERFORDERLICHE INFORMATIONEN ZUR REGISTRIERUNG EINER GEPLANTEN BÜRGERINITIATIVE

1.
Bezeichnung der geplanten Bürgerinitiative in höchstens 100 Zeichen;
2.
Gegenstand in höchstens 200 Zeichen;
3.
eine Beschreibung der Ziele der geplanten Bürgerinitiative, in deren Zusammenhang die Kommission zum Tätigwerden aufgefordert wird, in höchstens 500 Zeichen;
4.
die Vertragsvorschriften, die von den Organisatoren als für die geplante Initiative relevant erachtet werden;
5.
vollständige Namen, Postanschriften, Staatsangehörigkeiten und Geburtsdaten der sieben Mitglieder des Bürgerausschusses, wobei insbesondere der Vertreter und dessen Stellvertreter anzugeben sind, sowie die E-Mail-Adressen und Telefonnummern dieser Personen(1);
6.
Belege über die vollständigen Namen, Postanschriften, Staatsangehörigkeiten und Geburtsdaten der sieben Mitglieder des Bürgerausschusses;
7.
alle Quellen zur Unterstützung und Finanzierung der geplanten Bürgerinitiative zum Zeitpunkt der Registrierung(1).

Organisatoren können genauere Informationen zum Gegenstand, zu den Zielen und dem Hintergrund der geplanten Bürgerinitiative in einem Anhang zur Verfügung stellen. Sie können ebenfalls einen Entwurf für einen Rechtsakt unterbreiten.

Fußnote(n):

(1)

Im Online-Register der Kommission werden nur die vollständigen Namen der Organisatoren, die E-Mail-Adressen der Kontaktpersonen und Angaben zu den Quellen der Unterstützung und Finanzierung veröffentlicht.

Die betroffenen Personen haben das Recht, gegen die Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten aus zwingenden berechtigten Gründen, die sich aus ihrer persönlichen Situation ergeben, Widerspruch einzulegen.

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