Artikel 11 VO (EU) 2011/234
Daten für das Risikomanagement von Lebensmittelaromen
Das zur Stützung eines Antrags vorgelegte Dossier muss folgende Informationen enthalten:
- a)
- Identität des Aromas, einschließlich eines Verweises auf die geltende Spezifikation;
- b)
- organoleptische Eigenschaften des Stoffes;
- c)
- vorgeschlagene übliche und maximale Verwendungsmengen in den Lebensmittelkategorien oder in einem spezifischeren Lebensmittel, das einer dieser Kategorien angehört;
- d)
- Expositionsbewertung, basierend auf der beabsichtigten üblichen und maximalen Verwendungsmenge für jede betroffene Kategorie bzw. jedes betroffene Erzeugnis.
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