Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2011/313
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 30. März 2011
Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,
Algirdas Šemeta
Mitglied der Kommission
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.