Artikel 5 VO (EU) 2011/328

Metadaten

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) relevante Informationen, darunter nationale Abweichungen bei den Begriffsbestimmungen, dem Datenerfassungsbereich, der Revision und den Aktualisierungen der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD), mit denen gearbeitet wird, sowie bei den automatischen Verschlüsselungssystemen wie auch Informationen über die Auswahl und Änderungen der Grundleiden.

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