Artikel 2 VO (EU) 2011/405
Die Sicherheitsleistungen für die mit der Verordnung (EU) Nr. 1261/2010 eingeführten vorläufigen Ausgleichszölle auf Einfuhren von Stabstahl aus nichtrostendem Stahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt, ausgenommen mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 80 mm oder mehr, mit Ursprung in Indien, der derzeit unter den KN-Codes 72222021, 72222029, 72222031, 72222039, 72222081 und 72222089 eingereiht wird, werden endgültig vereinnahmt.
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